Um die Exposition der Bevölkerung gegenüber Quecksilber zu verringern, hat sich die Europäische Union 2005 entschieden dafür engagiert, die Mehrzahl der Verwendungen von Quecksilber in den Mitgliedstaaten zu begrenzen oder zu verbieten und die Menge und die Zirkulation von Quecksilber für den internationalen Handel zu verringern. 
 
Die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber, die im Jahr 2005 erstellt wurde, ist 2011 überarbeitet worden. Sie verfolgt die folgenden Ziele: 

• Verringerung der Quecksilberemissionen;
• Verringerung des Inverkehrbringens von Quecksilber in der Gesellschaft durch Verringerung von Angebot und Nachfrage;
• Langfristige Verwaltung der Quecksilberüberschüsse und "Bestände" der Gesellschaft (noch in Verwendung oder auf Lager befindliche, quecksilberhaltige Produkte);
• Verhinderung der Quecksilberexposition;
• Verbesserung des Verstehens der Quecksilberproblematik und dessen Lösung;
• Unterstützung und Förderung internationaler Initiativen im Zusammenhang mit Quecksilber.

Mittlerweile sind die europäischen Rechtstexte in ganz unterschiedlichen Bereichen übernommen worden, wie bei der Beschränkung des Inverkehrbringens verschiedener quecksilberhaltiger Produkte (wie Thermometer), dem Ausfuhrverbot außerhalb der europäischen Union, der Verringerung industrieller Emissionen, der Lagerung und Deponierung von Quecksilber, der Beschränkung von Nahrungsmittelkontaminationen, der Wasserqualität ...