Es ist die Aufgabe der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Mitgliedstaaten, die Informationen in den Registrierungsakten zu untersuchen und zu bewerten. Hier gibt es drei verschiedene Prozesse:
1. Prüfung von Versuchsvorschlägen
Die ECHA untersucht alle Vorschläge in den Registrierungsakten, um unnötige Tierversuche zu vermeiden. Sie überprüft, ob die beantragten Tests notwendig sind, um die eventuellen Risiken der Chemikalien einschätzen zu können. Sie sorgt ebenfalls dafür, dass die zweite Ausführung eines Tests vermieden werden kann, falls es für denselben Stoff zwei verschiedene Registrierungen gibt.
Jeder Vorschlag, der an Wirbeltieren ausgeführt wird, ist auf der ECHA-Webseite veröffentlicht. Drittpersonen haben die Möglichkeit, der ECHA diesbezüglich relevante Informationen zukommen zu lassen.
Das Ergebnis der Evaluation des Vorschlags wird durch die ECHA mit allen Mitgliedstaaten geteilt, um zu einem allgemeinen Übereinkommen zu gelangen.
2. Prüfung der Registrierungen auf Erfüllung der Anforderungen
Die ECHA kann jedes Registrierungsdossier untersuchen, um zu überprüfen, ob die richtigen Informationen verfügbar und korrekt dargestellt sind. Sie kann somit beschließen, ob zusätzliche Informationen oder Tests nötig sind oder nicht.
Wenn die ECHA beschließt, dass zusätzliche Informationen nötig sind, wird dieser Standpunkt mit den Mitgliedstaaten geteilt, um zu einem allgemeinen Übereinkommen zu gelangen.
3. Stoffbewertung
Wenn ein Stoff ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit der Menschen darstellt, wird er von der ECHA und den Mitgliedstaaten zu der Liste zur Evaluation hinzugefügt. Dies geschieht nach gewissen Selektionskriterien, die sich jedes Jahr ändern können. Für jeden Stoff der Liste wird ein Mitgliedsstaat angewiesen, die Evaluation auszuführen.
Basierend auf den Informationen der Registrierungsakte(n) und eventuell auf anderen relevanten Informationen, wird der Stoff durch die Mitgliedsstaaten bewertet. Der bewertende Mitgliedsstaat hat zwölf Monate Zeit, um zu beschließen, ob zusätzliche Informationen angefragt werden müssen oder nicht, um das eventuelle Risiko zu klären.
Wenn der Mitgliedsstaat beschließt, dass zusätzliche Informationen nötig sind, wird dieser Standpunkt mit den anderen Mitgliedstaaten und der ECHA geteilt, um zu einem allgemeinen Übereinkommen zu gelangen.
Nach Erhalt der eventuell angefragten zusätzlichen Informationen hat der bewertende Mitgliedsstaat wieder zwölf Monate Zeit, um den Stoff zu beurteilen.
Sobald die Evaluation des Stoffes beendet ist, kann der bewertende Mitgliedsstaat überprüfen, wie die Information weiter verwendet werden kann, z.B. für die Zulassung, die Beschränkungsverfahren oder auch die Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien.