1. Warum muss ich zahlen? Wozu dient dieser Beitrag?

Dieser Beitrag ist für den Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, besser bekannt als Gesundheitsfonds, Geflügelsektor oder einfach „der Fonds“, bestimmt und dient der Bildung einer finanziellen Reserve. 
 
Mit dieser Reserve unterstützt der Fonds bestimmte Hygienemaßnahmen und Initiativen zur Verhütung und Bekämpfung einer Reihe von Tierseuchen, die schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen auf den Geflügelsektor sowie auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere haben können. Der Fonds entschädigt den Wert der auf Anordnung gekeulten oder geschlachteten Tiere und beteiligt sich finanziell an bestimmten Bekämpfungsprogrammen. 
 
Für den Geflügelsektor ist eines der wichtigsten Programme die Bekämpfung von zoonotischen Salmonellen. Zum einen wird der Wert des Zuchtgeflügels, das wegen einer Salmonelleninfektion vorzeitig geschlachtet werden muss, ausgeglichen, zum anderen kauft der Fonds Salmonellenimpfstoffe. Betriebe, die mit einem hartnäckigen Salmonellenproblem zu kämpfen haben, können auf Antrag vom Verband (DGZ) begleitet werden, wobei eine Reihe von Kosten (z.B. Serotypisierung, Wärmebehandlung von Ställen) vom Fonds übernommen werden können. 
 
Der Geflügelfonds ist somit ein Schlüsselelement der Tiergesundheitspolitik. Diese Politik wird zusätzlich durch die Beratung mit den Vertretern des Geflügelsektors in der Arbeitsgruppe Geflügel unterstützt, indem Ratschläge und Vorschläge unterbreitet werden. Diese Stellungnahmen und die damit verbundenen Ausgaben werden dem Minister nach förmlicher Genehmigung durch den Fondsrat vorgelegt. 

2. Wer muss diesen Beitrag zahlen?

Jeder für die Gesundheit eines Geflügelbestands Verantwortliche ist beitragspflichtig. 

3. Die Geflügelbetrieb ist in mehrere Geflügelbestände aufgeteilt: Wer zahlt den Beitrag?

In der Regel wird die Rechnung für den Pflichtbeitrag an die bei Sanitel registrierte Person geschickt, die für diesen Bestand Anlage zuständig ist (siehe FAQ 2). 
 
Es ist jedoch möglich, einen Fondsbeauftragten pro Bestand in der SANITEL-Datenbank zu registrieren. In diesem Fall wird die Rechnung für diesen Bestand an diese Person geschickt. Ein Beispiel verdeutlicht dies: 

Der Geflügelbetrieb BE40013545 ist in drei Geflügelbestände mit 2 Fondsbeauftragten A und B unterteilt: 

  • BE40013545–0301: Fondsbeauftragter A 
  • BE40013545–0302: Fondsbeauftragter B 
  • BE40013545–0303: Fondsbeauftragter B 

Eine Rechnung wird auf den Namen des Fondsbeauftragten bestand A für die registrierte Kapazität von Anlage -0301 ausgestellt, eine zweite Rechnung auf den Namen des Fondsbeauftragten B für die kombinierte Kapazität der Bestände -0302 und -0303. 
 
Bitte wenden Sie sich an Ihren Verband (DGZ in Flandern oder Arsia für die Wallonie), um einen oder mehrere Fondsbeauftragte zu registrieren, falls Sie dies wünschen. 

4. Welche Frist gilt für die Zahlung? Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht rechtzeitig zahle?

Die Pflichtbeiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Bescheids zu zahlen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine erste Mahnung verschickt und der Rechnungsbetrag um 50€ erhöht. Wenn der Verantwortliche den erhöhten Betrag des Pflichtbeitrags nach der ersten Mahnung nicht bezahlt, wird eine zweite Mahnung verschickt und der auf der ursprünglichen Beitragserklärung genannte Betrag wird dann um 20% erhöht, mindestens aber um 50€.

5. Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Beiträge werden auf der Grundlage der Kapazität des Bestands berechnet, wie sie von der in SANITEL für die betreffende Geflügelaktivität zuständigen Person registriert wurde. Die Kapazität des Geflügelbestandes kann im Herdbuch überprüft oder in SANITEL abgefragt werden. 
 
Die Sätze der Pflichtbeiträge für den Geflügelsektor sind im Königlichen Erlass vom 14. März 2023 festgelegt. In diesem Erlass werden die Tarife für jede Tätigkeit nach Kapazitätsbereichen aufgeführt. Eine Übersichtstabelle dieser Tarife finden Sie auch auf der Rückseite der Rechnung.

6. Kann die Zahlung aus dem Ausland erfolgen?

Internationale Überweisungen sind unter Verwendung der auf Ihrer Rechnung angegebenen IBAN- und BIC-Codes möglich. Vergessen Sie auch nicht, den Verwendungszweck auf Ihrem Überweisungsformular anzugeben. 
 
Alle Kosten im Zusammenhang mit internationalen Überweisungen sind von Ihnen zu tragen. 

7.  Der Betrag auf meiner Rechnung scheint nicht korrekt zu sein. Wie kann ich diesen Betrag überprüfen?

Ihre Rechnung wurde auf der Grundlage von Daten aus der SANITEL-Datenbank erstellt (siehe auch FAQ 5). 
 
Sie können diese Daten zur Überprüfung abrufen, indem Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Login anmelden, das auf der Rechnung angegeben ist. 
 
Bitte überprüfen Sie, ob diese Angaben mit denen auf Ihrer Rechnung übereinstimmen. 
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Daten auf Ihrer Rechnung nicht korrekt sind, können Sie sich an DGZ Flandern wenden (078/ 05 05 23 oder über helpdesk@dgz.be(Link sendet eine E-Mail)), um die Daten auf der Rechnung mit den Daten in Sanitel zu vergleichen, bevor Sie einen Einspruch einreichen. 
 
Wenn Sie dann tatsächlich einen Fehler feststellen, reichen Sie bitte einen Einspruch gemäß den Leitlinien in FAQ 12 ein. 

8. Muss ich zahlen, wenn ich meine Tätigkeit eingestellt habe?

Sie müssen nicht zahlen, wenn Sie diese Einstellung vor dem auf der Rechnung angegebenen Datum vom Verband in der SANITEL-Datenbank registrieren lassen. Setzen Sie sich im Falle einer Einstellung mit dem Verband (DGZ) in Verbindung und informieren Sie auch die lokale Kontrolleinheit der Agentur (FASNK) über die Einstellung. Im Falle eines Einspruchs, siehe Frage 12. 
 
Wenn die Eintragung der Einstellung bei SANITEL jedoch nach dem Rechnungsdatum erfolgt, bleibt die Beitragspflicht bestehen.

9. Als Hygienebeauftragter eines Geflügelbetriebs erhielt ich eine Rechnung. Ich bin nicht der Eigentümer. Es wurde mit dem Eigentümer vereinbart, dass er die Beitragspflicht übernimmt. Was muss ich tun?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, bedeutet dies, dass Sie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der SANITEL-Datenbank als Verantwortlicher für diesen Bestand eingetragen waren. 
 
Der Eigentümer, der bereit ist, diesen Beitrag zu zahlen, wendet sich an den Verband (DGZ), um in der SANITEL-Datenbank als Fondsbeauftragter für diesen Bestand eingetragen zu werden. Im Falle eines Einspruchs, siehe Frage 12.

10. Ich bin für diesen Bestand nicht mehr verantwortlich. Muss ich zahlen?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, bedeutet dies, dass Sie zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der SANITEL-Datenbank als Verantwortlicher für diesen Bestand eingetragen waren. 
 
Im Falle eines Wechsels des Hygienebeauftragten muss der neue Hygienebeauftragte über den Wechsel informiert werden. Zu diesem Zweck wendet er sich an DGZ(externer Link), um sich in der SANITEL-Datenbank als neuer Hygienebeauftragter registrieren zu lassen.

11. Ich stelle einen Fehler in meinen persönlichen Daten auf der Rechnung fest.

Wenden Sie sich in diesem Fall an DGZ(externer Link), um die falschen Daten in der SANITEL-Datenbank ändern zu lassen, und informieren Sie den FÖD per E-Mail oder Brief. Siehe Frage 12.

12. Wie lege ich einen Einspruch ein?

Um einen Einspruch einzureichen, geben Sie bitte mindestens die folgenden Informationen an: 

 
  • Ihre Kontaktdaten (Name und Vorname, Telefonnummer),
  • Rechnungsnummer der strittigen Rechnung, 
  • Bestandsnummer(n), 
  • Grund für den Einspruch mit der erforderlichen Erläuterung. 

Diese Informationen bzw. die Änderung der Kontaktdaten/des Verantwortlichen sind innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Erhalt der strittigen Rechnung zu übermitteln, vorzugsweise per

E-Mail an die folgende Adresse:  fonds.pluimvee@health.fgov.be

oder per Einschreiben an: 

FÖD Volksgesundheit - Sanitärfonds - Sektor Geflügel 
Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 
1210 Brüssel