1. Warum muss ich zahlen? Wozu dient dieser Beitrag?

Dieser Beitrag ist für den Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, auch „Sanitärfonds“ genannt, im Bereich Schweine bestimmt. 
 
Der Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen wurde eingerichtet, um Rücklagen für den Fall des Ausbruchs von Infektionskrankheiten zu bilden, die schwerwiegende finanzielle Folgen für den Erzeuger haben könnten. 
 
Der Fonds kommt für bestimmte Ausgaben auf, z. B. für die Entschädigung von Viehzüchtern, wenn Tiere auf Anordnung geschlachtet oder getötet werden. Große Bedeutung wird auch der Beratung und den epidemiologischen Überwachungsprogrammen zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten beigemessen. So kann er zur Bezahlung der zugelassenen Tierärzte, die im Rahmen der Seuchenüberwachung tätig sind, oder zur Finanzierung von Impfungen bei der Durchführung eines Bekämpfungsprogramms beitragen. Aus dem Fonds können auch eine Reihe spezifischer Maßnahmen finanziert werden, wie z. B. Forschungsprogramme, die im allgemeinen Interesse der Tierhaltung und zur Gewährleistung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden. 
 
Der Fonds ist ein gesundheitspolitisches Instrument, das unter der Haushaltsaufsicht des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (VSU) steht. Dieser hat die Aufgabe, sich mit den Vertretern der Sektoren in den Arbeitsgruppen zu beraten und die formulierten Empfehlungen über den Fondsrat an den Minister weiterzuleiten. 
 
Die politische und buchhalterische Verwaltung des Sanitärfonds ist seit dem 1. Januar 2019 vollständig dem FÖD VSU anvertraut. Die Ausgaben müssen vorab vom Fondsrat genehmigt werden, in dem auch der Schweinesektor vertreten ist. Die Mittel des Fonds dienen nicht der Finanzierung der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren. Sie dienen auch nicht zur Finanzierung der Arbeit der FASNK oder der von ihr durchgeführten Kontrollen. 

2. Wer muss diesen Beitrag zahlen?

Jeder für die Gesundheit eines aktiven Schweinebestands Verantwortliche ist beitragspflichtig. 

3. Wer zahlt den Beitrag?

Der Beitrag wird pro Bestand berechnet. Normalerweise zahlt der „Hygienebeauftragte“ diesen Beitrag. Wenn jedoch ein „Fondsbeauftragter“ in Sanitel registriert ist, erhält dieser „Fondsbeauftragte“ auf Antrag des „Hygienebeauftragten“ die Rechnung für den Beitrag. 
 
Der Antrag auf Eintragung eines Fondsbeauftragten kann bei den Verbänden oder beim FÖD gestellt werden. 

4. Welche Daten werden bei der Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt?

 Le calcul des cotisations est basé sur le nombre de places enregistrées pour les porcs d'engraissement, le nombre de places enregistrées pour les truies et les mouvements des porcelets enregistrés dans  Sanitel durant la période de référence (01/07/xxxx à 30/06/xxxx +1) .

Vous pouvez consulter ces données dans Sanitel via le login mentionné sur votre facture.

5. Ich importiere Ferkel, aber immer von demselben Betrieb im Ausland, dennoch hat mir der Betrag als offener Bestand in Rechnung gestellt?

Bestände mit Importen aus dem Ausland werden automatisch als Bestände mit offenem Betrieb fakturiert, da die Herkunft der Tiere nicht in Sanitel registriert ist. Wenn Sie jedoch anhand von TRACES-Dokumenten nachweisen können, dass die Tiere tatsächlich aus ein und demselben Betrieb stammen, können Sie Einspruch einlegen. Die praktischen Modalitäten für die Einreichung eines Einspruchs finden Sie unter Frage 12. 

6. Welche Frist gilt für die Zahlung? Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht rechtzeitig zahle?

Die Pflichtbeiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Bescheids zu zahlen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine erste Mahnung verschickt und der Rechnungsbetrag um 50€ erhöht. Wenn der Verantwortliche den erhöhten Betrag des Pflichtbeitrags nach der ersten Mahnung nicht bezahlt, wird eine zweite Mahnung verschickt und der auf der ursprünglichen Beitragserklärung genannte Betrag wird dann um 20% erhöht, mindestens aber um 50€.

7. Kann die Zahlung aus dem Ausland erfolgen?

Internationale Überweisungen sind unter Verwendung der auf Ihrer Rechnung angegebenen IBAN- und BIC-Codes möglich. Vergessen Sie auch nicht, den Verwendungszweck auf Ihrem Überweisungsformular anzugeben. 

8. Der Betrag auf meiner Rechnung scheint nicht korrekt zu sein. Wie kann ich diesen Betrag überprüfen?

Ihre Rechnung wurde auf der Grundlage der Daten in Sanitel während des Referenzzeitraums erstellt (siehe auch Frage 5) 

Überprüfen Sie zunächst, ob die Daten auf Ihrer Rechnung mit den Daten in Sanitel übereinstimmen. 
 
Sie können Ihre Bestandsdaten (Daten, die für die Berechnung des Beitrags verwendet werden) überprüfen, indem Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Login einloggen, das auf der Rechnung erscheint. 
 
Sie können sich auch an DGZ Flandern wenden (078/ 05 05 23 oder über helpdesk@dgz.be(Link sendet eine E-Mail)), um die Daten auf der Rechnung mit Santitel zu vergleichen. 
 
Wenn Sie einen Fehler feststellen, können Sie selbstverständlich eine Überarbeitung Ihrer Rechnung beantragen. Die praktischen Modalitäten für die Einreichung eines Einspruchs finden Sie unter Frage 12. 

9. Muss ich zahlen, wenn ich meine Tätigkeit eingestellt habe?

Wenn Sie die Vereinigung vor Ablauf des Referenzzeitraums schriftlich über die Beendigung der Tätigkeit informiert haben, sind Sie nicht beitragspflichtig.  
 
Wurde die Beendigung der Tätigkeit später registriert, bleibt die Beitragspflicht bestehen. 

10. Ich bin für diesen Bestand nicht mehr verantwortlich. Muss ich zahlen?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, bedeutet dies, dass Sie während des Referenzzeitraums als verantwortliche Person in Sanitel registriert waren.  
 
Im Falle eines Wechsels des Hygienebeauftragten muss der neue Hygienebeauftragte über den Wechsel informiert werden. Zu diesem Zweck wendet er sich an DGZ, um sich in der SANITEL-Datenbank als neuer Hygienebeauftragter registrieren zu lassen. 

11. Ich stelle einen Fehler in meinen persönlichen Daten fest (Name, Vorname/Adresse).

Wenden Sie sich in diesem Fall an DGZ, um die falschen Daten in der SANITEL-Datenbank ändern zu lassen, und informieren Sie den FÖD per E-Mail oder Brief. Siehe Frage 12. 

12. Wie lege ich einen Einspruch ein? Wie kann man eine Änderung der Kontaktdaten/des Verantwortlichen weitergeben?

Um Einspruch zu erheben, müssen Sie uns die folgenden Informationen zur Verfügung stellen: 

  • Rechnungsnummer 
  • Bestandsnummer 
  • Ihre Kontaktdaten (Name/Vorname/Telefonnummer) 
  • Grund für den Einspruch  

 

Diese Informationen oder die Änderung der Kontaktdaten/des Verantwortlichen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der beanstandeten Rechnung, vorzugsweise per E-Mail oder per Einschreiben, an die folgende Adresse geschickt werden:  

FÖD Volksgesundheit - Sanitärfonds / Sektor Schweine 
Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 
1210 Brüssel 

E-Mail: fonds.varkens@health.fgov.be(Link sendet eine E-Mail)