Gemäß dem Königlichen Erlass vom 14. Dezember 1987, der die Regeln und Fristen festlegt, nach denen der Leiter des Krankenhauses die Finanzlage, die Betriebsergebnisse, den Bericht des Rechnungsprüfers und alle statistischen Daten seiner Einrichtung mitzuteilen hat, sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, dem FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt jährlich ihre Buchhaltungsdaten zu übermitteln. Die EDV-Anwendung FINHOSTA wurde geschaffen, um die statistischen und finanziellen Daten zu sammeln und die Aufstellung des Finanzmittelhaushalts am 1. Januar und 1. Juli zu ermöglichen; diese Daten werden als „authentische Quelle“ betrachtet.
Die Krankenhäuser sind außerdem verpflichtet, die Vorschriften des Königlichen Erlasses vom 14. August 1987 zur Festlegung der Mindestgliederung des allgemeinen Rechnungswesens der Krankenhäuser und des Königlichen Erlasses vom 19. Juni 2007 über den Jahresabschluss der Krankenhäuser zu befolgen.
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Stand der Dinge
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Tabelle: Sammlungen am 01.02.2020
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Präsentation
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Finanzdaten Februar 2020
Dokument
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FAQ Sociale akkoorden PDF document - 152.71 KB
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FAQ Graad functies toepasselijk van 01/01/2010 - update 11/2019 PDF document - 521.13 KB