Die Erstellung eines föderalen Berichts verlangt die Beteiligung einer großen Zahl von Partnern. Die Umweltberichte werden von einem Begleitausschuss abgefasst, der von der DG Umwelt des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt koordiniert wird. Weitere Mitglieder sind:
- der FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
- der FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie
- der FÖD Finanzen
- der FÖD für Inneres
- der FÖD Justiz
- die Nationale Verteidigung
- das Föderale Institut für nachhaltige Entwicklung
- die Wissenschaftspolitik
- das Institut zur Modellberechnung der Nordsee und der Scheldemündung.
- FÖD Mobilität und Transportwesen
- die Föderale Agentur für Nuklearkontrolle
- die Nationale Einrichtung für radioaktive Abfälle und angereicherte Spaltmaterialien
- die Interministerielle Kommission für nachhaltige Entwicklung
Ein wissenschaftliches Komitee wurde eingerichtet, um die DG Umwelt bei der Erstellung und der Umsetzung des Berichtsverfahrens zu unterstützen. Es besteht aus acht wissenschaftlichen Mitgliedern, darunter einem des nationalen Instituts für Statistik, einem der Task Force nachhaltige Entwicklung des föderalen Planbüros, einem des ÖPD Wissenschaftspolitik und einem der DG Umwelt, das den Vorsitz übernimmt.
Weitere Partner bringen ebenfalls Informationen für die Erstellung der Berichte ein. Dabei handelt es sich insbesondere um:
- die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)
- das Königliche Meteorologische Institut
- das Königliche Institut für Naturwissenschaften Belgiens