EINZIEHUNG DES BEITRAGS FÜR SCHWEINE


Königlicher Erlass vom 14. März 2023 über Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, eingerichtet für den Schweinesektor
 

Datum der Versendung der Rechnungen: 24. November 2023 


Praktische Informationen
Gemäß dem Programmgesetz vom Königlicher Erlass vom 14. März 2023 über Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, eingerichtet für den Schweinesektor, werden bei der Berechnung der Höhe dieser Beiträge die in Sanitel registrierten Daten über Zucht- und Mastferkel sowie die in Sanitel registrierten Kauf- und/oder Verkaufsbewegungen von Ferkeln berücksichtigt. 

Der Mindestbeitrag beträgt 6,20 €.


Anzahl der Plätze für Zuchtschweine​ (Anzahl der Plätze für Sauen, die Ferkel geworfen haben, oder für Eber, die zur Fortpflanzung gehalten werden)

Typ 1 kein Abtransport von Ferkeln  € 0.20 / Platz
Typ 3 Verbringung der Ferkel in einen einzigen Betrieb, wo sie bis zur Schlachtung gehalten werden  € 0.20 / Platz
Typ 5 Transport von Ferkeln zu verschiedenen Betrieben  € 0.40 / Platz
 
 

Zahl der Mastplätze​ (Zahl der Plätze für Schlachtschweine, unabhängig von Alter und Geschlecht) 

Typ 7 kein Abtransport von Ferkeln und 1500 oder weniger Mastschweineplätze  € 0.30 / Platz
Typ 9 kein Abtransport von Ferkeln und Betrieb hat > 1500 Mastschweineplätze  € 0.50 / Platz
Typ 11 Anlieferung von Ferkeln aus ein und demselben Betrieb und 1500 oder weniger Mastschweineplätze  € 0.30 / Platz
Typ 13 Anlieferung von Ferkeln aus ein und demselben Betrieb und Betrieb hat 1500 > Mastschweineplätze  € 0.50 / Platz
Typ 15 Anlieferung von Ferkeln aus mehreren Betrieben und 1500 oder weniger Mastschweineplätze  € 1.28 / Platz
Typ 17 Anlieferung von Ferkeln aus mehreren Betrieben und Betrieb hat 1500 > Mastschweineplätze  € 1.48 / Platz

Sie haben ab dem Rechnungsdatum 30 Tage Zeit, um Ihre Zahlung zu leisten. 
 
Diese Bestimmungen sind im Königlicher Erlass vom 14. März 2023 über Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, eingerichtet für den Schweinesektor.

Berichtszeitraum: 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023.
 

Einreichung eines Einspruchs  
Sie können die für die Berechnung des Beitrags verwendeten Daten überprüfen, indem Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Login anmelden, das auf der Rechnung erscheint. 
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Daten auf Ihrer Rechnung nicht korrekt sind, können Sie sich, bevor Sie Einspruch einlegen, an DGZ Flandern wenden (078 05 05 23 oder über helpdesk@dgz.be), um die Daten auf der Rechnung mit den Daten in Sanitel zu vergleichen. 
 
Ein Einspruch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten: 

  • Die Rechnungsnummer 
  • Die Nummer der Herde 
  • Ihre Kontaktdaten (Name/Vorname/Telefonnummer) 
  • Grund für den Einspruch 


Diese Informationen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der beanstandeten Rechnung, vorzugsweise per E-Mail oder per Einschreiben, an folgende Adresse zu senden: 
  

 

FÖD Volksgesundheit - Sanitärfonds - Sektor kleine Schweine 

Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 

1210 Brüssel 

 Email : fonds.varkens@health.fgov.be

 

Zusätzliche Informationen 
Weitere Informationen über die Erhebung von Gebühren finden Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ Schweine. 

Das Callcenter des Sanitärfonds ist an allen Werktagen von 8 bis 13 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: 02/ 524 90 95