Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt unstersucht die Umweltgenehmigungen, die für alle Aktivitäten  in der Antarktis erforderlich sind. Gleich ob diese entweder in Belgien oder aus Belgien, in, an Bord oder mittels einer Infrastruktur oder ein Verkehrsmittel das gebaut oder plaziert wird im Kader folgender Aktivitäten.

Diese Genehmigungen werden vom Gesetz vom 21. Juli 2017 verlangt. Sie werden vom umweltverantwortlichen Minister oder Sekretär des Föderalstaats unterzeichnet.

Wissenschaftliche Aktivitâten betreffen zum Beispiel: die Entnahme antarktischer Meeresorganismen und die Kartographie des Meeresbodens,  die Untersuchung der Auswirkung der Klimaänderung auf die Biodiversität, etc.

Für die Periode 2016-2017 wurden 9 Genehmigungen erteilt, davon 7 für nicht-regierungsgebundene Aktivitäten.
Für die Periode 2018-2019 wurden 8 Genehmigungen erteilt, davon 4 für nicht-regierungsgebundene Aktivitäten.

Eine besondere Genehmigung ist ein zwei Fällen erfordert

a.) Zugang zu Schutzgebieten in der Antarktis

b.) der Fang oder das schädliche Interferieren mit der einheimischen Flora oder Fauna oder das einführen von nicht-einheimischen Arten