Im Jahr 2011 wurde ein zwischenzeitlicher Abschluss der nationalen Strategie für die Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgearbeitet.

Im Jahr 2012 wurde ein Aktualisierungsverfahren eingeleitet, um:
- die internationalen und europäischen Verpflichtungen zu berücksichtigen, die im Rahmen der Übereinkommen in Bezug auf die biologische Vielfalt eingegangen wurden;
- und darin die Ergebnisse und Empfehlungen des zwischenzeitlichen Abschlusses aufzunehmen.

Somit wurde die „Biodiversität 2020 - Aktualisierung der nationalen Strategie Belgiens“ (NSB) gemäß Artikel 6 der Konvention über biologische Vielfalt entwickelt.

Sie wurde am 13. November 2013 von der interministeriellen Konferenz „Umwelt“ verabschiedet, welche aus den zuständigen Ministern der Föderalregierung und den drei Regionen Belgiens (Flandern, Brüssel-Hauptstadt, Wallonie) besteht.

Die NSB setzt eine Reihe von Hauptzielen fest, um die Gründe für den Rückgang der biologischen Vielfalt in Belgien vorherzusehen, zu verhindern oder einzuschränken. Es ist das einzige nationale Dokument über die biologische Vielfalt, das auf föderaler und regionaler Ebene angewandt wird, um den europäischen und internationalen Verpflichtungen Belgiens gerecht zu werden. Es bietet einen Rahmen für die Politik und die zu entwickelnden Maßnahmen für ihre Umsetzung.

Die NSB und die Aktionspläne sind die Hauptinstrumente zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auf nationaler Ebene, unter anderem für die Unterstützung der Integration der biologischen Vielfalt in der Planung und den Aktivitäten aller Sektoren, dessen Aktivitäten einen (positiven oder negativen) Einfluss auf die biologische Vielfalt haben könnten.
 

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