Ein falscher Gebrauch von Chemikalien kann zu ernsten Unfällen führen. Deshalb enthalten die Kennzeichnungsetiketten vieler Haushaltsprodukte oft ein oder mehrere Gefahrenpiktogramme. Diese Gefahrensymbole verdeutlichen die eventuellen Risiken des Gebrauchs. Seit 2009 sind zusätzlich zu den bestehenden Gefahrenpiktogrammen auch neue im Umlauf. Dies entstand aus der neuen europäischen CLP-Verordnung (Verordnung 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 bezüglich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen), die dafür sorgt, dass die Piktogramme in ganz Europa und in einem Großteil der Länder der ganzen Welt einheitlich sind. Der Vorteil des neuen Systems ist, dass man gefährliche Stoffe fast überall auf der Welt auf der gleichen Art einstufen und kennzeichnen kann, was den Verbraucher und die Umwelt folglich besser schützt. Die neuen Gefahrensymbole werden in den folgenden Jahren auf immer mehr Produkten erscheinen.

Die bestehende Gesetzgebung befindet sich inmitten der Entwicklung...

Lieferanten von gefährlichen Stoffen und Gemischen sind schon seit geraumer Zeit dazu verpflichtet, Kennzeichnungsetiketten vorzusehen, auf denen Piktogramme abgebildet sind, die auf die Gefahren hinweisen, welche von den Produkten ausgehen. Diese Piktogramme bestehen aus einem orangefarbenem Quadrat mit einer schwarzen Abbildung in der Mitte. Denken Sie z.B. an das Symbol einer Flamme für entzündliche Produkte, einen Totenkopf für giftige Stoffe, ein Andreaskreuz für gesundheitsschädliche oder reizende Chemikalien etc. Diese bestehenden Symbole sollen jedoch allmählich durch die neuen CLP-Piktogramme ersetzt werden. Spätestens im Juni 2017 soll dieser Vorgang abgeschlossen sein und kein Produkt darf mehr die vorherigen orangefarbenen Quadrate enthalten!

Was verändert CLP an den Gefahrensymbolen?

Seit 2010 erscheinen immer mehr Produkte auf dem Markt, die schon mit den neuen CLP-Gefahrensymbolen versehen sind. Im Vergleich zu den vorherigen orangefarbenen Quadraten haben sie eine andere Form. Nun sind es schwarze Abbildungen auf einem weißen Hintergrund, umgeben von einer roten Raute. Außerdem wurden drei neue Symbole eingeführt: das Ausrufezeichen (Auftreten einer akuten Gesundheitsbeeinträchtigung), die Silhouette (langfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen) und die Gasflasche (unter Druck stehend). Die zwei letzten neuen Symbole haben kein Gegenstück im bestehenden System. Sie repräsentieren immer wieder neu definierte Gefahrenklassen und -kategorien innerhalb der CLP-Verordnung. Das Ausrufezeichen ersetzt andererseits das bestehende Andreaskreuz für schädliche oder reizende Chemikalien.

Konkrete Bedeutung ...

In der praktischen Übersichtstabelle „Gefahrenpiktogramme“ finden Sie einen Vergleich zwischen den bestehenden und den neuen Gefahrenpiktogrammen. Es ist schon seit dem 1. Dezember 2010 Pflicht, die neuen Symbole auf neuen Stoffen zu vermerken. Ab dem 1. Juni 2015 gilt dies auch für neue Gemische. Vorräten von bestehenden Stoffen oder Gemischen wird eine Übergangsperiode von 2 Jahren gewährt, um die Piktogramme an die neuen CLP-Vorschriften anzupassen.

In der Broschüre „Chemikalien: lesen Sie das Etikett, es schützt Sie!“ finden Sie eine Übersicht aller Veränderungen.