Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen über geistige Gesundheitspflegeberufe

FAQ: 

Wie sind die Berufe in der geistigen Gesundheitspflege gesetzlich geregelt? 

Das Gesetz vom 10. Mai 2015 (externer Link) über die Ausübung der Gesundheitsberufe legt die Standards für die folgenden Berufe in der geistigen Gesundheitspflege fest: 

  • klinische Psychologen (Artikel 68/1)
  • Klinische Orthopädagogen (Artikel 68/2) 
  • Praktiker der Psychotherapie (Artikel 68/2/1) 

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsgarantien gelten nun automatisch auch für diese Berufe. Das Gesetz über die Rechte der Patienten vom 22. August 2002 und das Gesetz vom 22. April 2019 über die Qualität der Gesundheitspraxis finden ebenfalls Anwendung. 
 

Ab wann ist die Regelung in Kraft? 

Das Gesetz zur Integration der Berufe in der geistigen Gesundheitspflege in das Gesetz vom 10. Mai 2015 tritt am 1.09.2016 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, für klinische Psychologen, klinische Orthopädagogen und Psychotherapeuten. 
 

Wo findet man eine Liste der Personen, die einen Beruf in der geistigen Gesundheitspflege ausüben dürfen? 

Hier finden Sie die Liste der Personen, die ein Visum für die Ausübung (eines Teils) eines Berufs in der geistigen Gesundheitspflege haben. 
 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Beschwerde über einen dieser Angehörigen der Gesundheitsberufe haben? 

Wenn Sie sich über einen Angehörigen der Gesundheitsberufe beschweren möchten, empfehlen wir Ihnen, die Beschwerde zunächst im Gespräch beizulegen. Oft beruht das Problem auf einem Missverständnis, das mit einem einfachen Gespräch gelöst werden kann. 

Wenn Sie sich beschweren möchten, weil Sie das Gefühl haben, dass Ihre Patientenrechte nicht respektiert wurden, können Sie sich an eine zuständige Ombudsstelle wenden. 

Wenn Sie eine Beschwerde über die physische und psychische Eignung des Angehörigen der Gesundheitsberufe haben oder wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand den Beruf illegal ausübt, können Sie sich an die föderale Hygieneinspektion Ihrer Provinz wenden.