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2001 wurde die Richtlinie 2001/42/EG (.PDF) bezüglich der Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf europäischer Ebene angenommen, besser bekannt als “Richtlinie für eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung”. In Belgien wurde diese Richtlinie von der Föderalbehörde mittels des Gesetzes vom 13. Februar 2006 (.PDF) (Nur in französischer under niederländischer Sprache verfügbar) bezüglich der Beurteilung der Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt und die Öffentlichkeitsbeteiligung an den Entscheidungsverfahren im Hinblick auf den Umweltschutz tangierende Pläne und Programme umgesetzt.

Der Dienst Internationale Angelegenheiten (HTML) der Generaldirektion Umwelt ist für die Umsetzung dieser Richtlinie auf föderaler Ebene zuständig. Eine schematische Darstellung der Umsetzung der Richtlinie finden Sie Darstellung der Umsetzung (.PDF). Die Bereiche, auf die sich diese Richtlinie bezieht, fallen unter die Befugnis der drei Regionen in Belgien, die die Richtlinie auch deshalb umgesetzt haben, um eine strategische Bewertung für die entsprechenden Pläne und Programme der Regionen durchführen zu können.

Weitere Informationen:
- Provinz Wallonien : http://www.wallonie.be
- Provinz Flandern : http://www.lne.be (WEB)
- Hauptstadt Brüssel : http://www.ibgebim.be (WEB) für die Projekten.