Regelung des Stromnetzes

Die belgische Gesetzgebung („Allgemeine Ordnung für elektrische Anlagen“ oder „AOEA“) begrenzt die Stärke des elektrischen Feldes, das durch das elektrische Stromnetz erzeugt wird (Ministerieller Erlass vom 20. April 1988), auf:

• 5 kV/m in Wohn- oder Wohnerweiterungsgebieten;
• 7 kV/m bei Straßenüberhängen;
• 10 kV/m an anderen Orten.

Bis heute gibt es auf föderaler Ebene keine belgische Gesetzgebung für die Begrenzung der Aussetzung der Öffentlichkeit an magnetische Felder von 50 Hz. Belgien übernimmt die europäische Empfehlung von 100 µT (Empfehlung des Rates 1999/519/EG). Mit diesem Grenzwert soll sichergestellt werden, dass im Körper keine zu starken Ströme entstehen.

Elia, der Betreiber des belgischen Hochspannungsnetzes, ist für die technische Überwachung verantwortlich. Auf Anfrage führt Elia kostenlos Messungen des Magnetfeldes in einer Wohnung durch.

Normen für Elektrohaushaltsgeräte

Elektrohaushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Haartrockner, Heizdecken, Mikrowellenherde dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie sicher sind und keine Gesundheitsrisiken bergen. Das gilt auch für die elektrische und die magnetische Strahlung, die von diesen Geräten erzeugt werden kann. Diese Anforderung ist in der europäischen Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2006/95/EG) erfasst und weiterhin in den europäischen Normen zu Produkten unter dieser Richtlinie präzisiert.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird vom FÖD Wirtschaft, KMU Mittelstand und Energie kontrolliert.

Sie können alle Informationen der Rubrik  "Elektrizität" vollständig als PDF-Dokument herunterladen (Informationsblatt "Elektrizität und Gesundheit").