- Reform der Krankenhauslandschaft und der Krankenhausfinanzierung
- Krankenhäuser
- Vereinbarungen des gemeinnützigen Sektors
- Finhosta
- 6. Staatsreform
Die Abteilung trägt entscheidend zur Vorbereitung der Politik im Bereich der Planung und Finanzierung von Krankenhäusern und Krankenhausnetzen bei. Es wird die Verbindung mit der Entwicklung der Gesellschaft und den Bedürfnissen der Bevölkerung geknüpft. Die Abteilung erarbeitet die Finanzierungsregeln, sammelt und prüft die Finanzdaten und überwacht die Betriebsfinanzierung der Krankenhäuser. Konkret handelt es sich dabei um den so genannten „Finanzmittelhaushalt“, der mit rund 8 Milliarden Euro ausgestattet ist. Es besteht eine intensive Zusammenarbeit mit dem LIKIV, um eine kohärente Gesamtfinanzierung aus verschiedenen Quellen sicherzustellen.
Die Abteilung für Krankenhausfinanzierung hat folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Krankenhäuser in Bezug auf ihre Finanzierungsmodalitäten und ihre gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Bereich;
- Weitergabe aller relevanten Informationen an die verschiedenen Partner des FÖD, einschließlich der Krankenhäuser;
- Erfassung, Überwachung und Analyse der Finanzdaten der Krankenhauseinrichtungen.
- Durchführung der rechtlichen Überwachung der Erlasse und Rundschreiben zur Finanzierung der Krankenhäuser;
- Koordinierung der Haushaltsführung in Absprache mit externen Partnern wie z. B: LIKIV, CIM, Rechnungshof usw.
Fragen/Anmerkungen: com.finhosp@health.fgov.be