Maritime Declaration of Health 

Jedes Schiff, das einen belgischen Hafen anläuft, muss mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt eine Maritime Declaration of Health vorlegen. Dies geschieht durch den Schiffsagenten, der die Daten in das Maritime Single Window (MSW) hochlädt. Diese Hafenanwendung sendet die erforderlichen Daten an die Anwendung des FÖD Volksgesundheit und andere Behörden.  Auf diese Weise erhalten alle Behörden die erforderlichen Informationen, und der Agent muss alle Informationen nur einmal übermitteln.

Eine Maritime Declaration of Health muss die folgenden Angaben enthalten:

Sie enthält auch 9 Fragen zur Gesundheit der Besatzung und der Passagiere an Bord. Sobald die Antwort auf diese Fragen „ja“ lautet, wird Saniport aktiv.

Saniport @ Mare 

Im Falle eines Gesundheitsrisikos benachrichtigt die Anwendung Saniport @ Mare das Personal des Bereitschaftsdienstes von Saniport Seehäfen.  Gegebenenfalls konsultiert der diensthabende Inspektor den Arzt der Medizinischen Überwachungsstelle oder die Vlaamse Agentschap Zorg en Gezondheid (Flämische Agentur für Versorgung und Gesundheit).  Sie ergreifen die erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) und informieren alle nautischen Partner, einschließlich des Hafenmeisteramts. Saniport koordiniert alle weiteren Schritte.

Ship Sanitation Certificates 

Saniport inspiziert Seeschiffe in den anerkannten belgischen Seehäfen für die Ausstellung von Ship Sanitation Certificates (SSC). Das SSC weist nach, dass ein Schiff die Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an die Hygiene an Bord erfüllt. Auf der Grundlage der Qualitätskriterien des Guide to Ship Sanitation überprüft Saniport die Einhaltung der Vorschriften.

Saniport führt auf Anfrage und spontan Inspektionen durch. Diese müssen mindestens 24 Stunden vor der Ankunft im Hafen und 48 Stunden vor der Abfahrt vom Hafen vom Schiffsagenten beantragt werden.  Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten, um für eine Inspektion in Frage zu kommen:

  • Schiffsname
  • IMO-Nummer 
  • ETB (voraussichtliche Ankunftszeit im Hafen)
  • ETS (voraussichtliche Abfahrtszeit vom Hafen)
  • Kainummer
  • Ablaufdatum des SSCEC
  • korrekte Rechnungsdaten 

Die dringendsten Inspektionen, z. B. für ein auslaufendes SSC, werden vorrangig durchgeführt, wenn sie korrekt und rechtzeitig beantragt wurden.  Wenn eine Inspektion nicht stattfinden kann und das Schiff ein nicht abgelaufenes Zertifikat hat, kann das SSC um einen Monat verlängert werden.

Die Häfen von Antwerpen, Zeebrugge, Ostende, Gent und Nieuwpoort sind von der Weltgesundheitsorganisation für die Erteilung von SSC anerkannt.