Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Der Dienst für Palliativpflege und ständige Sorgen wird anerkannt durch die Französische Gemeinschaftskommission. Seine Anerkennung geschieht auf der Grundlage genereller und spezifischer Normen festgelegt im Dekret vom 5. März 209 und in seinem Anwendungserlass vom 4. Juni 2009.
Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zuständig für die Aufsicht über den Palliativpflegeverband. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Anerkennung.
Region Wallonien:
Wie jeder Teil eines Krankenhauses müssen die Station für Palliativmedizin und die Funktion der Palliativbehandlungen genehmigt werden, um arbeiten zu können. Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen die Betten der Palliativstation programmiert sein und den Normen eines königlichen Erlasses entsprechen; die Funktionen der Palliativbehandlungen müssen den Vorschriften eines weiteren königlichen Erlasses entsprechen.
Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Die Normen werden vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft.
Pflegequalität und Sicherheit des Patienten
Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Der Dienst für Palliativpflege und ständige Sorgen ist für jeden zugänglich, ohne Diskriminierung.
Er respektiert die Deontologie-Regeln und das Berufsgeheimnis in Kraft in seinem Sektor und versichert die Vertraulichkeit in der Organisation seiner Räume.
Region Wallonien:
Wallonien hat keine spezielle Qualitätskontrolle entwickelt, obwohl es das Recht hat, zusätzliche Vorschriften, vor allem auf dem Gebiet der Qualität, aufzustellen. Seine Inspektionstätigkeit stützt sich deshalb bis heute allein auf die Bewertung von Indikatoren der Organisation (Beispiel: Personalvorschriften) und manchmal auf die Bewertung von Verfahrensindikatoren (Beispiel: die Inspekteure überprüfen, ob die Tätigkeiten der Funktion tatsächlich entsprechend den Gesetzesvorschriften eingetragen wurden).
Parallel zu den Inspektionen im Rahmen der Genehmigungsverfahren erarbeitet die Region manchmal Empfehlungen zu einem bestimmten Thema oder zur Interpretation einer Vorschrift.
Im Übrigen verfügt Wallonien seit Kurzem über eine Plattform, auf der alle Akteure des Gesundheitssektors vertreten sind (Verwaltungen, Verbände, Versicherungen, Schulen für öffentliche Gesundheitsfürsorge) und die 5 Ziele verfolgt:
- Überlegungen zur Entwicklung der Normen;
- Erstellen von Indikatoren;
- Vorbereitung und Begleitung der Entwicklung von Akkreditierungsverfahren;
- Ausführung von Inspektion/Genehmigung und Akkreditierung;
- Austausch von Verfahrenspraktiken.
Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Um die Qualität der Palliativpflege zu optimieren, wird die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Palliativpflege zu Hause gefördert.
Kontrolle und Beurteilung
Kontrolle und Beurteilung der Zulassungen: Kontrolle durch das LIKIV (GEC für die Nomenklatur* und das Ärztekollegium für die multidisziplinären Betreuungsteams), Beaufsichtigung der Einhaltung der Zulassungsnormen durch Gemeinschaften und Regionen.
Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Der Dienst für Palliativpflege und ständige Sorgen unternimmt Schritte zur qualitativen Bewertung.
Die Normen werden geprüft von der Verwaltung der französischen Gemeinschaftskommission.
Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ausübung der Aufsicht ist eine Person von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt (Inspektor). Der Inspektor ist befugt alle Untersuchungen, Kontrollen und Ermittlungen vorzunehmen und Auskünfte einzuholen, die er für notwendig erachtet.
Ebenfalls bezuschusst die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Teil der Personal- und Funktionskosten des Palliativpflegeverbandes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft : Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens.
Region Wallonien:
Im Rahmen seiner Aufgabe der Inspektion und Genehmigung der Krankenhäuser kontrolliert und genehmigt Wallonien die Palliativstationen und die Funktionen der Palliativbehandlungen, die in den Krankenhäusern auf seinem Territorium vorhanden sind (außerhalb der deutschsprachigen Gemeinschaft). Die Region genehmigt auch die Plattformen für Palliativbehandlung, die sie für besondere Aufgaben unterstützt, wie z.B. für die Weiterbildung. Link : http://socialsante.wallonie.be
Evaluationsbüro für Palliativpflege
In Ausführung des Gesetzes über die Palliativpflege (2002) wurde ein Evaluationsbüro für Palliativpflege gegründet. Dieses Gremium bewertet in regelmäßigen Zeitabständen den Bedarf in Bezug auf die Palliativpflege und die Qualität der gefundenen Lösungen. Auf diese Weise unterstützt das Evaluationsbüro die weitere Entwicklung der belgischen Politik in Bezug auf die Palliativpflege.
Nähere Informationen über die Palliativpflege können Sie hier finden:
- Federatie Palliatieve Zorg Vlaanderen
- Fédération bruxelloise pluraliste de Soins palliatifs et continus
- Fédération wallonne des Soins palliatifs
- Palliativpflegeverband der Deutschsprachigen Gemeinschaft