Sind Sie mit einer Entscheidung Ihrer belgischen Krankenkasse* über eine Behandlung in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (Sie erhalten beispielsweise keine Vorabgenehmigung*) oder mit der Rückerstattung der Kosten nicht einverstanden?
Sie können diesen Fall innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Ihre Krankenkasse* muss Ihnen mitteilen, an welches Arbeitsgericht Sie sich wenden müssen.
Weitere Infos?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf.
* Siehe Glossar