Allgemeinmediziner/Hausarzt


Der Allgemeinmediziner, auch Doktor oder Hausarzt* genannt, ist ein Arzt, der sich auf das Fachgebiet 'Generalismus' spezialisiert hat. Dieser Arzt arbeitet nicht in einem Krankenhaus, sondern in seiner eigenen Praxis und macht eventuell Hausbesuche. Er ist normalerweise die Ansprechstelle für Menschen mit Gesundheitsproblemen im weitesten Sinne des Wortes. Er behält die Übersicht über die Gesamtsituation des Patienten über einen längeren Zeitraum. Der praktische Arzt ist damit auch der Koordinator aller benötigten Gesundheitsdienstleistungen für den Patienten.


Neunzig Prozent aller Probleme, die dem praktischen Arzt vorgelegt werden, werden von ihm selbst behandelt. Die restlichen zehn Prozent werden an einen anderen Leistungserbringer oder Facharzt* verwiesen.


Ärzte sind in Belgien ermächtigt, den Arztberuf auszuüben, wenn ihr Diplom von den zuständigen Behörden beglaubigt wurde und sie im Verzeichnis der Ärztekammer eingetragen sind.
Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie hier

Facharzt
Ein Patient konsultiert einen Facharzt: Den Termin bekommt er entweder durch Überweisung von einem Hausarzt oder individuellen Leistungserbringer* oder nachdem er unmittelbar Kontakt mit dem Facharzt aufgenommen hat. Fachärzte können auf selbstständiger Basis arbeiten und eventuell mit einer zugelassenen Gesundheitspflegeeinrichtung verbunden sein. Fachärzte machen keine Hausbesuche.
Die Gesetzgebung bestimmt die besonderen Zulassungskriterien von Fachärzten, Praktikumsleitern und Praktikumseinrichtungen in den verschiedenen Spezialisierungen (Link hier).
 

Die Zulassung einer medizinischen Spezialisierung wird in einem Gesetz formuliert (Königlichen Erlass, Abkürzung: KE) und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die in Belgien zugelassenen medizinischen Spezialisierungen tragen die Bezeichnung eines Facharztes in der betreffenden Spezialisierung.
Zugelassene Spezialisierungen in Belgien:
Anästhesiereanimierung – Arbeitsmedizin - Kardiologie - Dermato-Venereologie - Endokrino-Diabetologie - Funktionelle und professionelle Rehabilitation von Behinderten – Physische Medizin - Gastro-Enterologie - Geriatrie - Gynäkologie und Obstetrik - Chirurgie - Intensivpflege - Innere Medizin - Klinische Biologie - Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie - Nephrologie - Neurochirurgie - Neurologie - Neuropsychiatrie - Nuklearmedizin - Nukleare In-vitro-Medizin - Ophthalmologie - Orthopädie - Otorhinolaryngologie - Pathologische Anatomie - Pädiatrie - Pädiatrische Neurologie - Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie - Pneumologie - Psychiatrie - Radiotherapie-Onkologie - Rheumatologie - Rehabilitation - Röntgendiagnose - Stomatologie - Dringlichkeitsmedizin - Urologie.
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Allgemeiner Zahnarzt


Ein Zahnarzt ist jemand, der Zahnmedizin studiert hat und diesen Beruf in allen seinen Aspekten ausüben darf. Allgemeine Zahnärzte absolvieren ein fünfjähriges Masterstudium an der Universität und vollenden die Ausbildung mit einem einjährigen Praktikum zum allgemeinen Zahnarzt.
 

Fachzahnarzt
In Belgien kann sich der Master Zahnmedizin zum Kieferorthopäden oder Parodontologen spezialisieren. Die Zulassungsbedingungen und das Verfahren für diese Spezialisierungen sind im Jahr 2001 in Kraft getreten.


Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der sich auf die Kieferorthopädie bzw. Orthodontie spezialisiert hat. Ein Kieferorthopäde beschäftigt sich mit dem Studium der Form, des Wachstums und der Entwicklung des Gebisses und des Kiefers und der Optimierung des Stands des Gebisses und des Kiefers mit Hilfe von Zahnklammern (Orthodontie). Die Spezialisierung verlangt eine vierjährige Ausbildung, die nur an den Universitäten absolviert werden kann.
Parodontologie ist ein zugelassenes Spezialgebiet in der Zahnchirurgie, das sich mit den Zahnhalteapparaten befasst: dem Kieferknochen, dem Zahnfleisch und dem Zahnfach.


Nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Masterstudiums Zahnchirurgie kann ein dreijähriges Spezialstudium zum Zahnarzt und Parodontologen absolviert werden.
Zu einer Spezialisierung zum Kieferchirurgen sind sowohl das Arzt- als auch das Zahnarztdiplom erforderlich.

 
Nähere Informationen und die Gesetzgebung über den Beruf findet Sie hier.



Apotheker


Ein Apotheker ist ein Sachverständiger auf dem Gebiet der Arzneimittel. Nur zugelassene Apotheker dürfen in Belgien nicht erstattungsfähige Arzneimittel verkaufen und/oder rezeptpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel auf den Namen des Patienten liefern. Der Ort und der Verkauf von Arzneimitteln unterliegen strengen Regeln. Der zugelassene Apotheker muss sich bei der provinzialen medizinischen Kommission seines Niederlassungsortes registrieren lassen. Er muss auch in die Liste der für den Beruf zuständigen Apothekerkammer eingetragen sein.

Die Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) ist für die Zulassung der Apotheker zuständig.

Krankenhausapotheker
Der Krankenhausapotheker ist ein Apotheker mit einer Spezialausbildung, um als Krankenhausapotheker zugelassen zu werden. Er darf nur die vom behandelnden Arzt verschriebenen Arzneimittel, Hilfsmittel oder Substanzen für diagnostische Untersuchungen abliefern, und dies nur während des Aufenthaltes des Patienten im Krankenhaus. Er hat keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Patienten.

Der FÖD Volksgesundheit ist für die Zulassung und die Registrierung der Krankenhausapotheker zuständig. Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie hier.


Krankenpflege

Ein Krankenpfleger ist eine Person, die in der Durchführung von pflegenden Aufgaben ausgebildet ist. Er hat eine zugelassene dreijährige fortgesetzte Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium in der Krankenpflege erfolgreich abgeschlossen. Das Diplom wurde vom FÖD Volksgesundheit beglaubigt.

„Unter Ausübung der Krankenpflege wird die Erfüllung der folgenden Aktivitäten verstanden: das Beobachten, Erkennen und Festlegen des Gesundheitsstatus sowohl auf psychischem und körperlichem als auch auf sozialem Gebiet; die Umschreibung von Pflegeproblemen; der Beitrag zur medizinischen Diagnose durch den Arzt und die Durchführen der verschriebenen Behandlung; die Information und Beratung des Patienten und seiner Familie; das ununterbrochene Beistehen, das Ausführen und Helfen beim Ausführen von Handlungen, wodurch der Krankenpfleger die Erhaltung, die Verbesserung und die Wiederherstellung der Gesundheit von gesunden und kranken Personen und Gruppen bezweckt; das Gewähren von Sterbebegleitung und Begleitung bei der Verarbeitung des Trauerprozesses.“

In den Gesundheitspflegeeinrichtungen arbeitet der Krankenpfleger vor allem in einem multidisziplinären Team. Manche Ausgaben führt er im Auftrag des Arztes aus oder er unterstützt den Arzt.

Der Krankenpfleger, der in der primären Gesundheitsversorgung beschäftigt ist, arbeitet meistens als Selbständiger oder in einer Gruppenpraxis. Er wird vor allem als Hauskrankenpfleger die Pflegedienstleistungen auf Verschreibung des behandelnden Arztes erbringen.

Es existiert eine umfangreiche Liste mit den speziellen Pflegeaufgaben, die der Krankenpfleger nach dem erworbenen Diplom ausführen darf.

Der allgemeine Trend nach Spezialisierung in der Krankenpflege manifestiert sich in einer Liste besonderer Berufsbezeichnungen für den Krankenpfleger, der nach dem Erwerb eines Bachelors in der Krankenpflege eine einjährige Ausbildung (Bachelor nach Bachelor) in einem spezifischen Bereich der Krankenpflege erfolgreich absolviert hat. Besondere Bedingungen in Bezug auf die Ausbildung, die Weiterbildung, die erworbenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind für jede besondere Berufsbezeichnung gesetzlich festgelegt. Bestimmte medizinische delegierte Leistungen dürfen nur von Krankenpflegern, die Inhaber einer besonderen Berufsbezeichnung sind, autonom erbracht werden.

Der FÖD Volksgesundheit registriert die besondere Berufsbezeichnung und weist sie dem Antragsteller zu.

Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie hier.
 


Krankenpflegehelfer

Ein Krankenpflegehelfer hat eine besondere Ausbildung an einer weiterführenden Schule


Krankenpflegehelfer sind in Krankenhäusern, Erholungs- und Pflegeeinrichtungen oder bei Hauskrankenpflegern beschäftigt, wo sie unter der Aufsicht eines Krankenpflegers pflegende Aufgaben übernehmen. Es existiert eine umfangreiche Liste mit den besonderen Pflegeaufgaben, die ein Krankenpflegehelfer eventuell unter Beaufsichtigung ausführen darf. Die Pflege offener Wunden oder die Verabreichung von Spritzen gehören nicht dazu. Die Aufgabe eines Krankenpflegehelfers besteht vor allem aus der Überwachung und der Hilfeleistung bei der persönlichen Hygiene des Patienten, beim Essen und Trinken, bei der Einnahme der oralen Medikation und der allgemeinen Beobachtung des Patienten.
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Physiotherapeut

Ein Physiotherapeut beschäftigt sich mit der Behandlung von Beschwerden am Stütz- und Bewegungsappar (Muskeln, Skelett, Sehnen, …) at des Menschen auf ärztliche Verschreibung eines Arztes. Er darf die Verschreibung auf die Situation des Patienten abstimmen und muss diesbezüglich den behandelnden Arzt informieren.
Der Physiotherapeut erhält seine Zulassung vom FÖD Volksgesundheit, wenn er eine besondere vierjährige Ausbildung in Physiotherapie an einer Fachhochschule oder einer Universität absolviert hat.

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Hebamme

Ein(e) Geburtshelfer(in) oder eine Hebamme beschäftigt sich mit der Betreuung der normalen, unkomplizierten Schwangerschaft und Entbindung. Er/sie ist dafür zuständig, um in autonomer Weise und in eigener Verantwortung einen Teil der Medizin in Bezug auf die ‘physiologische’ oder normale Geburtshilfe auszuüben.
Hebammen beobachten Frauen mit einer normalen Schwangerschaft, helfen bei einer physiologischen Geburt und betreuen die Frau und das Neugeborene beim Stillen und bei der Versorgung im Wochenbett. Sie überweisen schwangere Frauen mit Risiken oder Komplikationen an den Gynäkologen.

In der Entbindungsstation des Krankenhauses arbeiten fast ausschlieβlich zugelassene Hebammen. Hebammen im Krankenhaus arbeiten auch in den Abteilungen Neonatologie, Infertilität und Gynäkologie. Sie führen auch Konsultationen mit dem Facharzt durch, dem sie assistieren und mit dem sie zusammenarbeiten. Die selbständige Hebamme betreut Mutter und Kind zu Hause oder in ihrer privaten Praxis und führt auch Hausgeburten und Entbindungen in einem Geburtshaus oder in einer privaten Praxis durch. Sie darf die Frau bei den Geburtswehen und der Entbindung zum Krankenhaus begleiten.

Die zugelassene Hebamme hat einen Bachelor in der Geburtshilfe.

Nähere Informationen und Gesetzgebung über den Beruf finden Sie unter folgendem Link:
 


Heilhilfsberufler

Ein Heilhilfsberufler ist jemand, der in seinem Beruf auf Ersuchen eines Arztes diagnostische, therapeutische oder technische Gesundheitsdienstleistungen erbringt. Diese Leistungen sind dem Beruf eigen und sind gesetzlich festgelegt worden. Sie dürfen ausschlieβlich von im spezifischen Bereich zugelassenen Personen erbracht werden. Die meisten zugelassenen Heilhilfsberufler können sowohl als Selbständiger als auch im Angestelltenverhältnis in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten.
Das erforderliche Ausbildungsniveau für Heilhilfsberufe variiert: von einer spezifisch höheren technischen Ausbildung im weiterführenden Unterricht (Die zugelassenen Heilhilfsberufe, die in Belgien bereits anerkannt sind oder deren Zulassungsverfahren in Entwicklung ist, sind:

 

  • Pharmazeutisch-technische Assistenten

Pharmazeutisch-technische Assistenten führen die gesetzlich festgelegten Aufgaben unter der Verantwortung und in Anwesenheit eines Apothekers aus. Der Beruf ist seit 2010 anerkannt und erfordert ein von einer weiterführenden Schule ausgestelltes Diplom des höheren technischen Unterrichts (

  • Diätisten

Diätisten sind Spezialisten auf dem Gebiet der Ernährung in Bezug auf die Krankheit. Ein Diätist behandelt auf ärztliche Verschreibung mit einer auf den Patienten abgestimmten Ernährungs- oder Diätberatung. Er kann durch die Behandlung mit einem bestimmten Ernährungsmuster (Diät) die körperliche Gesundheit fördern. Er hat mindestens ein professionelles Bachelor-Diplom oder ein Master-Diplom erworben.

 

  • Ergotherapeuten

Ergotherapeuten beschäftigten sich damit, bei Menschen, die sich durch Krankheit oder eine Behinderung eine körperliche oder psychische Beschränkung zugezogen haben, bestimmte Handlungsabläufe wieder zu ermöglichen. Kennzeichnend für die Ergotherapie ist die Berücksichtigung der Person, ihrer Umgebung und auch ihrer Tätigkeit. Ergotherapeuten arbeiten mit dem Patienten, um die wichtigsten Hindernisse im Alltag zu reduzieren, leisten Hilfe zur Selbsthilfe, was Produktivität, Mobilität, Wohnen und Freizeit anbelangt. Der zugelassene Ergotherapeut hat dazu ein professionelles Bachelor-Diplom erworben.

 

  • Logopäden

Logopäden bieten Prävention, Versorgung, Training und Beratung in Bezug auf die primären Mundfunktionen (saugen, schlucken und kauen), das Gehör, die Stimme, die Sprache und das Sprechen. Logopädische Eingriffe konzentrieren sich auf die Kommunikation (Verständnis und Produktion von gesprochener und geschriebener Sprache, aber auch unterstützende Kommunikation) und das Essen und Trinken in den verschiedenen zu unterscheidenden Phasen. Er hat dazu mindestens ein professionelles Bachelor-Diplom oder ein Master-Diplom erworben.

 

  • Audiologen und Hörgeräteakustiker

Audiologen haben sich auf das Vorbeugen, Ermitteln, Untersuchen und Korrigieren von Störungen des Gehörs spezialisiert. Sie bieten Hilfe bei den psychologischen und psychosozialen Aspekten der Schwerhörigkeit. Da Hören und Sprechen (lernen) sehr eng miteinander verbunden sind, arbeitet der Audiologe eng zusammen mit dem Logopäden und dem HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohrenarzt). Der Audiologe hat mindestens ein professionelles Bachelor-Diplom oder ein Master-Diplom erworben.
Hörgeräteakustiker haben eine zusätzliche postuniversitäre Weiterbildung gemacht. Sie sind Mitarbeiter von Fachgeschäften und Laboren für Hörhilfe, wo sie über Hörgeräte informieren und beraten, diese anmessen, anpassen und verkaufen.

 

  • Orthoptisten

Orthoptisten sind in einem speziellen Teil der Augenheilkunde tätig. Neben Augenärzten, Optometristen, Optikern und Kontaktlinsenspezialisten nehmen sie einen eigenen selbstständigen Platz in der Augenpflege ein. Die Zulassung wird bekommen nach Absolvierung eines spezifischen professionellen Bachelor-Studiums.

  • Prothesisten

Ein Prothesist ist auf die Herstellung und Anpassung von Prothesen spezialisiert. Unter Prothesen werden alle ersetzenden körpergebundenen Vorkehrungen verstanden, die sowohl nach einer Amputation als auch bei einer Gliedmaßenverkürzung verwendet werden. Es gibt Unterschenkelprothesen, Oberarmprothesen usw. Er entwirft auch orthopädische Schuhe oder orthopädische Sohlen und passt diese an. Die Ausbildung beinhaltet mindestens das Diplom auf dem Niveau eines spezifischen professionellen Bachelors.

  • Bandagisten und Orthesisten

Beide Pflegeerbringer haben nach dem Erwerb eines der obenerwähnten professionellen Bachelors eine zusätzliche Ausbildung absolviert und können sich für die zusätzliche Bezeichnung eines Bandagisten oder eines Orthesisten registrieren lassen, wenn sie den gesetzlichen Zulassungsbedingungen entsprechen.

  • Bandagisten sind spezialisiert auf das Anfertigen, Anpassen und Verkaufen von Bandagen, die dazu dienen, den Körper zu unterstützen, und Hilfsmittel für die Rehabilation, Mobilität und Bewegungsfunktion, die das Wohlbefinden und die Qualität des Alltags erhöhen z. B.: Bruchbänder, Bauchbänder, Rollstühle, Gehhilfen oder orthopädische Dreiräder sowie Systeme zum Stehen …
  • Orthesisten sind auf die Anfertigung und Anpassung von Orthesen spezialisiert. Unter Orthesen werden alle körpergebundenen Vorkehrungen verstanden, die nicht ersetzend sind. Es handelt sich um orthopädische materielle Vorkehrungen, die bei Funktions- und Funktionalitätsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparats das Ziel haben zu unterstützen, zu immobilisieren, zu redressieren und zu entlasten. Beispiele dafür sind: Knieorthesen, Rückenorthesen, Handgelenkorthesen, Daumorthesen …

 

  • Technologen in medizinischen Laboratorien

Die Technologen in medizinischen Laboratorien sind in Krankenhäusern und klinischen Laboratorien unter der Verantwortung eines Biologen tätig. Sie führen Tests und Analysen an allen vom Menschen stammenden biochemischen Substanzen durch, wie die Bestimmung von Eisen im Blut, Zucker, Cholesterin, Blutplättchen, … und detektieren infektiöse Elemente. Sie können auf Wunsch die Entnahme der Probe am Patienten vornehmen.

 

  • Podologen

Podologen behandeln Menschen mit Fußbeschwerden und/oder Beschwerden, die durch ein abweichendes Funktionieren des Fußes oder der Füße, einen abweichenden Fußstand und/oder ein abweichendes Gehmuster entstanden sind, durch das Anwenden von korrigierenden und/oder schützenden Techniken, wie eine Orthese und Schuh- und Sohlenkorrektionen, und die Beratung von Patienten. Im Allgemeinen handelt es sich um Schmerzen an und/oder Probleme mit den Füßen, Knöcheln, Knien, Hüften und/oder am Rücken. Podologen geben präventive Ratschläge und sie behandeln abweichende Zehenstände und (ernsthafte) Haut- und Nagelerkrankungen, die nicht von einer (medizinischen) Pediküre behandelt werden dürfen. Das Diplom des spezifischen professionellen Bachelors ist erforderlich für die Registrierung und Zulassung.
 

  • Technologen für medizinische Bildgestaltung

Der Technologe für medizinische Bildgestaltung bedient die medizinischen Geräte nach medizinischer Verschreibung und unter Aufsicht des Arztes-Radiologen im Dienst Medizinische Bildgestaltung des Krankenhauses. Er hilft bei der Stellung von Diagnosen (medizinische Bildgestaltung, funktionelle MRI), der Behandlung von Patienten (Radiotherapie) und der Patientenversorgung unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Wohlbefinden des Patienten.
Das Diplom des spezifischen professionellen Bachelors ist erforderlich für die Registrierung und Zulassung.
 

  • Nicht-dringende Krankenbeförderung

Unabhängig von ihrer Vorbildung haben die Personen, die Patienten befördern, eine anerkannte Basisausbildung absolviert, die den gestellten Normen und Gesetzgebung entspricht, um Patienten von zu Hause in eine Gesundheitspflegeeinrichtung oder zwischen zwei Gesundheitspflegeeinrichtungen zu befördern (mit Ausnahme der Beförderung der in Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe erwähnten Personen).
Nähere Informationen und die Gesetzgebung über jeden dieser Berufe finden Sie hier
 


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