Krankenhäuser bieten Gesundheitsversorgung an. Patienten können sich zu jedem Zeitpunkt dorthin zu medizinischen oder fachärztlichen Untersuchungen und Behandlungen wenden. Ärzte verschiedener Disziplinen arbeiten dort zusammen mit anderen individuellen Pflegeleistungserbringern wie Krankenpflegern und Heilhilfsberuflern (pluridisziplinär).
Krankenhäuser müssen zahlreiche Normen* erfüllen. Der Staat kontrolliert diese Normen. Eine Einrichtung, welche die Normen erfüllt, erhält eine Zulassung* und wird vom Staat finanziert.
Allerdings ist nicht jede Einrichtung, die spezialistische Gesundheitsdienstleistungen anbietet, ein Krankenhaus! Nur Einrichtungen, die eine Zulassung der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen sich selbst „Krankenhaus“ nennen.
Seit den 1960er Jahren hat sich die Funktion des Krankenhauses gründlich geändert. Damals war das Krankenhaus der Ort, an dem Patienten sich aufhielten und gepflegt wurden. Heute liegt die Kernaufgabe eines Krankenhauses in der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für Patienten bei der Bekämpfung oder Linderung einer Krankheit, der Wiederherstellung oder Verbesserung ihres Gesundheitszustands oder der Stabilisierung von Verletzungen.
Der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist so kurz wie möglich. Mitunter reicht eine Tagesaufnahme schon aus, um ein gesundheitliches Problem wirksam zu behandeln. Wenn es notwendig ist, kann ein Patient nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus für längere Zeit in einer anderen Pflegeeinrichtung, z. B. einem Ruhe- und Pflegeheim* untergebracht werden.
Mit ‚allgemeinem Krankenhaus‘ werden die Krankenhäuser bezeichnet, die nicht ausschließlich zur Aufnahme von psychiatrischen Patienten bestimmt sind.
Manche allgemeine Krankenhäuser haben einen Universitätscharakter. Dabei handelt es sich um Krankenhäuser mit einer besonderen Funktion auf dem Gebiet von Versorgung, Ausbildung, angewandter wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung von neuen Technologien.
Schließlich gibt es auch sogenannte ‚kategoriale‘ Krankenhäuser*. Dabei handelt es sich um spezialisierte, isolierte oder chronische Krankenhäuser (Spezialsorge), in denen eine bestimmte Erkrankung behandelt wird, ohne dass diese akut ist.
Flandern:
Eine Übersicht der allgemeines Krankenhauser in Flandern finden Sie hier
Nähere Informationen über psychiatrische Krankenhäuser finden Sie hier.
Zulassung
Der Staat lässt ein Krankenhaus zu und finanziert es erst, wenn es einige gesetzlich festgelegte Normen erfüllt. Diese Normen beziehen sich auf die allgemeine Einrichtung des Krankenhauses und weitere spezielle Vorschriften. Z. B. gibt es Vorschriften für die allgemeinen Krankenhausdienstleistungen, die administrativen technischen und medizinischen Abteilungen und die Mindestkapazität des Krankenhauses.
Krankenhäuser müssen z. B. besondere Normen für Krankenhaushygiene erfüllen. Es gibt gesetzliche Bestimmungen für die Kontrolle von Sterilisierungstechniken und den Umgang mit Antibiotika. Auch die Hygiene bei der Zubereitung und Verteilung der Nahrungsmittel und das Sammeln und Entsorgen von Krankenhausabfällen ist streng reglementiert. Sehr wichtig ist der Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Patienten (insbesondere medizinischer Daten). Auch diese sind an strikte Normierung gebunden.
Entwicklung
Neben der Infrastruktur eines Krankenhauses ist auch die Qualität der Gesundheitsversorgung gegenüber den Patienten für die Zulassung ausschlaggebend. Heute muss ein Krankenhaus in der Lage sein, eine Antwort auf gesellschaftliche Entwicklungen wie der Überalterung und der Entwicklung der medizinischen Technologie zu bieten. Die strikte Trennung zwischen den Abteilungen (z. B. zwischen Medizin und interner Medizin) oder zwischen Tagesaufnahme und klassischer Krankenhausaufnahme, ist inzwischen überholt. Heute sind Kontinuität, Integration und Koordination entscheidende Merkmale in der Normierung für den Krankenhausbereich.
Um die Qualität und die Kontinuität der Versorgung zu garantieren, können Krankenhäuser und andere Pflegeleistungserbringer miteinander zusammenarbeiten, z. B. durch Fusionen zwischen Krankenhäusern, Netzwerken oder Versorgungsprogrammen.
Wenn ein Krankenhaus, eine Abteilung, Dienstleistung oder Funktion die verlangten Normen nicht erfüllt, können die Inspektionsdienste der Gemeinschaften Sanktionen auferlegen. Erfüllt ein Krankenhaus die Zulassungsnormen nicht, kann dies zur Einziehung der Zulassung und zur Schließung führen.
Kontrolle, Beurteilung und Qualität
Flandern:
Ein allgemeines Krankenhaus wird durch die Agentur Pflegeinspektion und die Flämische Agentur Pflege und Gesundheit inspiziert. Die Aufsicht konzentriert sich auf Pflegeverläufe. Ein Pflegeverlauf ist der Weg, den eine bestimmte Gruppe von Patienten in einem Krankenhaus ablegt.
Die Kontrolle richtet sich auf die Qualität der Pflege in der täglichen Versorgung der Patienten. Dies geschieht auf 3 Niveaus: Struktur, Prozesse und Resultate.
Darüber hinaus beantragen Krankenhäuser auch selbst Akkreditierungen bei einer externen Akkreditierungsstelle. Für Krankenhäuser, die dies nicht tun, überwacht die Agentur Pflegeinspektion auch das System. Diese Systemaufsicht konzentriert sich auf die Beurteilung von Führung, Strategie und Politik, das Sicherheitsmanagementsystem und das Qualitätssystem im gesamten Krankenhaus.
Nähere Informationen:
Region Wallonien:
Die wallonische Region ist für die Inspektion und Genehmigung aller Krankenhäuser zuständig, die sich auf ihrem Territorium befinden (außer der deutschsprachigen Gemeinschaft). Sie führen auch die Inspektion und Genehmigung der Universitätskliniken von St Luc Woluwé, Erasme, Lüttich und Mont-Godinne für die französische Gemeinschaft aus, sowie die medizinisch-technischen Dienste von Bordet.
Sie behandelt auch die Beschwerden im Zusammenhang mit der Beachtung des Krankenhausgesetzes (Vorschriften zum Personal, zur allgemeinen Hygiene der Gebäude, Mahnung der diensthabenden Spezialärzte,…).
Für die Region Wallonien und den Universitätskliniken, die von der französischen Gemeinschaft abhängen, besuchen Sie das Portal "Action Sociale et Santé en Wallonie".
Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Die Normen werden jährlich vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft. Weiter gibt es Kontrollen bei einer Änderung der Zahl der Bette, einer Änderung des Verwalters, einer Änderung innerhalb eines Vereins ohne Erwerbszweck, wie des Namens des Vereins ohne Erwerbszweck, der Anschrift oder des Standorts.