Psychiatrische Krankenhäuser* sind Krankenhäuser, die sich ausschließlich mit dem Angebot von Gesundheitsdienstleistungen für Patienten mit einem psychiatrischen Pflegebedarf befassen.
Nicht nur psychiatrische Krankenhäuser, sondern auch allgemeine Krankenhäuser können für die Aufnahme von solchen Patienten in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung* sorgen.
 

Flandern:
Eine Übersicht der anerkannten psychiatrisches Krankenhauser in Flandern finden Sie hier.
 

Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Die psychiatrischen Krankenhäuser anerkannt durch die Französische Gemeinschaftskommission sind psychiatrische Krankenhäuser bestimmt für Kinder und Jugendlichen.
Die Französische Gemeinschaftskommission anerkennt auch Initiativen für geschütztes Wohnen die die Unterbringung und die Begleitung von Personen versichern die keine ständige Behandlung im Krankenhaus erfordern und die, aus psychiatrischen Gründen, Hilfe brauchen in ihrem Leben und Wohnung für den Erwerb von sozialen Fähigkeiten und für die angepasste Tagesaktivitäten organisiert werden müssen.

Psychiatrische Krankenhausdienstleistungen
Kinder und Erwachsene, die psychiatrische Versorgung* benötigen, können die psychiatrischen Dienstleistungen eines allgemeinen Krankenhauses* (AK) oder eines psychiatrischen Krankenhauses* (PK) in Anspruch nehmen. Sie bieten dringende und nicht-dringende psychiatrische Versorgung an. Diese Abteilungen sorgen auch für die intensive Behandlung von verhaltensgestörten und/oder aggressiven erwachsenen Patienten.
 

Zulassung
Jede psychiatrische Krankenhausdienstleistung muss bestimmte Normen* erfüllen, um eine Zulassung* und auch eine Finanzierung erhalten zu können.
 

Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Zwei psychiatrische Krankenhäuser und fünf Initiativen für geschütztes Wohnen werden anerkannt durch die französische Gemeinschaftskommission.
Seine Anerkennung geschieht auf der Grundlage genereller und spezifischer Normen festgelegt im Gesetz über die Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen koordiniert am 10. Juli 2008 und im Erlass der Exekutive der Französischen Gemeinschaft vom 5. November 1987 zur Festlegung der Modalitäten für die Anerkennung, die Schließung und das Berufungsverfahren für Krankenhäuser, Krankenhausdienste, schwere medizinisch-technische Dienste, Abteilungen, Funktionen, Initiativen für geschütztes Wohnen und Vereinigungen von psychiatrischen Einrichtungen und Diensten, geändert durch den Erlass von der Exekutive der französischen Gemeinschaftskommission vom 6. Januar 1992.

Qualität der Pflege und Sicherheit der Patienten

Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Le service hospitalier est tenu de respecter la loi du 22 août 2002 relative aux droits du patient.
Der Krankenhausdienst ist gebunden an die Einhaltung des Gesetzes vom 22. August 2002 bezüglich der Ansprüche des Patienten.

Region Wallonien:
Wallonien hat keine spezielle Qualitätskontrolle entwickelt, obwohl es das Recht hat, zusätzliche Vorschriften, vor allem auf dem Gebiet der Qualität, aufzustellen. Seine Inspektionstätigkeit stützt sich deshalb bis heute allein auf die Bewertung von Indikatoren der Organisation (Beispiel: Personalvorschriften) und manchmal auf die Bewertung von Verfahrensindikatoren (Beispiel: die Inspekteure überprüfen, ob die Eintragungen über Isolierungen vorschriftsmäßig benutzt werden).
Parallel zu den Inspektionen im Rahmen der Genehmigungsverfahren erarbeitet die Region manchmal Empfehlungen zu einem bestimmten Thema oder zur Interpretation einer Vorschrift (Beispiel: Empfehlungen zum Freiheitsentzug in der Psychiatrie), und sie organisiert regelmäßige Konsultationen mit den Krankenhausverbänden zu verschiedenen Themen.
Im Übrigen verfügt Wallonien seit Kurzem über eine Plattform, auf der alle Akteure des Gesundheitssektors vertreten sind (Verwaltungen, Verbände, Versicherungen, Schulen für öffentliche Gesundheitsfürsorge) und die 5 Ziele verfolgt:
- Überlegungen zur Entwicklung der Normen;
- Erstellen von Indikatoren;
- Vorbereitung und Begleitung der Entwicklung von Akkreditierungsverfahren;
- Ausführung von Inspektion/Genehmigung und Akkreditierung;
- Austausch von Verfahrenspraktiken.

Kontrolle und Beurteilung

Flandern:
Ein psychiatrisches Krankenhaus wird über Audits und Inspektionen kontrolliert und beurteilt.
Ein Audit ist eine Prüfung des gesamten Krankenhauses. Ein solches Audit erfolgt bei der Verlängerung der Anerkennung eines Krankenhauses, mindestens alle fünf Jahre. Ein multidisziplinäres Team mit einem Psychiater, Psychologen und medizinischem Fachpersonal kontrolliert an Ort und Stelle, ob das Krankenhaus die Normen für die Anerkennung erfüllt.
Die Audits haben eine doppelte Funktion:
• Einerseits kontrolliert das Auditteam die Normen für die Anerkennung;
• darüber hinaus bietet der Auditor den Krankenhäusern Anregungen zur Selbstverbesserung.
Eine Inspektion ist eigentlich ein beschränktes Audit. Bei einer Inspektion kontrolliert ein kleineres Team (manchmal 1 Person) eine bestimmte Krankenhausabteilung. Eine solche Inspektion erfolgt bei der ersten Anerkennung der Krankenhausabteilung.
Für die Audits und Inspektionen arbeitet die Flämische Agentur Pflege und Gesundheit mit der flämische Pflegequalitätsinspektion zusammen.

Französische Gemeinschaftskommission (COCOF):
Die Normen werden geprüft von der Verwaltung der französischen Gemeinschaftskommission.

Region Wallonien:
Wallonien ist für die Inspektion und Genehmigung der psychiatrischen Krankenhäuser zuständig, besuchen Sie das Portal "Action Sociale et Santé en Wallonie".

Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Die Normen werden jährlich vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft. Weiter gibt es Kontrollen bei einer Änderung der Zahl der Bette, einer Änderung des Verwalters, einer Änderung innerhalb eines Vereins ohne Erwerbszweck, wie des Namens des Vereins ohne Erwerbszweck, der Anschrift oder des Standorts, einer Änderung der Zielsetzungen der Institution oder der Anerkennungsnormen.
 

* Wortregister