Ein psychiatrisches Pflegeheime* ist eine Gesundheitspflegeeinrichtung, die Personen mit einer langfristigen, stabilisierten psychischen Störung oder einer mentalen Behinderung sowohl psychiatrische Versorgung als auch Betreuung anbietet. Diese Personen benötigen keine spezialisierte, multidisziplinäre Versorgung, wie sie in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung angeboten wird, aber sie sind nicht in ausreichendem Maße zur Selbsthilfe fähig, um selbständig zu Hause oder in einer Initiative für betreutes Wohnen * (IBW) zu leben. Der Aufenthalt in einem psychiatrischen Pflegeheime ist häufig von langer Dauer. Die Betonung liegt auf dem Aspekt Wohnen und der dazugehörige Betreuung.

Flandern:
Eine Übersicht der psychiatrischen Pflegeheime in Flandern finden Sie hier.
 

Deutschsprachigen Gemeinschaft:
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es ein anerkanntes Psychiatrisches Pflegewohnheim, dieses befindet sich in öffentlicher Trägerschaft.
 

Zulassung

Psychiatrische Pflegeheime* müssen bestimmte gesetzliche Zulassungsnormen* erfüllen, um zugelassen und vom Staat finanziert zu werden.

Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zuständig für die Aufsicht über das psychiatrische Pflegewohnheim. Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Anerkennung.
 

Qualität der Pflege und Sicherheit der Patienten

Region Wallonien:
Wallonien hat keine spezielle Qualitätskontrolle entwickelt, obwohl es das Recht hat, zusätzliche Vorschriften, vor allem auf dem Gebiet der Qualität, aufzustellen. Seine Inspektionstätigkeit stützt sich deshalb bis heute allein auf die Bewertung von Indikatoren der Organisation (Beispiel: Personalvorschriften) und manchmal auf die Bewertung von Verfahrensindikatoren (Beispiel: die Inspekteure überprüfen, ob die Eintragungen über Isolierungen vorschriftsmäßig benutzt werden).
Parallel zu den Inspektionen im Rahmen der Genehmigungsverfahren erarbeitet die Region manchmal Empfehlungen zu einem bestimmten Thema oder zur Interpretation einer Vorschrift (Beispiel: Empfehlungen zum Freiheitsentzug in der Psychiatrie), und sie organisiert regelmäßige Besprechungen mit den Krankenhausverbänden über verschiedene Themen.
Im Übrigen verfügt Wallonien seit Kurzem über eine Plattform, auf der alle Akteure des Gesundheitssektors vertreten sind (Verwaltungen, Verbände, Versicherungen, Schulen für öffentliche Gesundheitsfürsorge) und die 5 Ziele verfolgt:
- Überlegungen zur Entwicklung der Normen;
- Erstellen von Indikatoren;
- Vorbereitung und Begleitung der Entwicklung von Akkreditierungsverfahren;
- Ausführung von Inspektion/Genehmigung und Akkreditierung;
- Austausch von Verfahrenspraktiken.

 

Kontrolle und Beurteilung

Flandern:
Alle Besuche vor Ort für die Vergabe einer ersten Anerkennung, die Verlängerung einer Anerkennung, eine Schließung und zwischenzeitliche Inspektion erfolgen durch die Agentur Pflegeinspektion.
Diese Inspektionen haben eine doppelte Funktion:
• Einerseits kontrolliert das Inspektionsteam die Normen für die Anerkennung;
• darüber hinaus bietet der Inspektor den Initiativen für betreutes Wohnen Anregungen zur Selbstverbesserung.
In den meisten Fällen ist der Inspektor einen Tag vor Ort, wonach er seinen Inspektionsbericht verfasst. Die Einrichtung bekommt die Möglichkeit, auf diesen Bericht zu reagieren, der dann durch den Inspektor eventuell angepasst wird.
Anschließend werden durch den Sachbearbeiter bei der Agentur Pflege und Gesundheit Fristen festgelegt, innerhalb der die Einrichtung eventuelle Mängel beheben muss.

weitere Info :

 

Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ausübung der Aufsicht über die Betreuungsangebote in dem Psychiatrischen Pflegewohnheim ist eine Person von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt (Inspektor). Der Inspektor ist befugt alle Untersuchungen, Kontrollen und Ermittlungen vorzunehmen und Auskünfte einzuholen, die er für notwendig erachtet.
Ebenfalls bezuschusst die Deutschsprachige Gemeinschaft Baumaßnahmen in dem anerkannten Psychiatrischen Pflegewohnheim.
Die wichtigste gesetzliche Bestimmung zu dem Psychiatrischen Pflegewohnheim ist das Dekret vom 4. Juni 2007.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zum Psychiatrischen Pflegewohnheim in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
 

Region Wallonien:
Wallonien ist zuständig für die Inspektion und Genehmigung der psychiatrischen Kliniken auf seinem Territorium (außerhalb der deutschsprachigen Gemeinschaft), besuchen Sie das Portal "Action Sociale et Santé en Wallonie". 
 

Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):
Die Normen werden jährlich vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft. Weiter gibt es Kontrollen bei einer Änderung der Zahl der Bette, einer Änderung des Verwalters, einer Änderung innerhalb eines Vereins ohne Erwerbszweck, wie des Namens des Vereins ohne Erwerbszweck, der Anschrift oder des Standorts, einer Änderung der Zielsetzungen der Institution oder der Anerkennungsnormen.
 

* Wortregister