Patientenvermittlung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte als Patient nicht respektiert wurden, können Sie eine Beschwerde bei einem Ombudsdienst einreichen. Das ist z. B. möglich, wenn Sie nicht über Ihren Gesundheitszustand informiert werden, oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, Zugang zu ihrer Krankenakte zu erhalten. Über die Patientenvermittlung* kann der Vermittler eines Ombudsdienstes eine gütliche Regelung zwischen Ihnen als Patienten und Ihrem Pflegeleistungserbringer* erreichen. Der Vermittler ist unparteiisch und neutral. Die Dienstleistung des Vermittlers ist kostenlos.

Krankenhäuser haben in der Regel ihren eigenen Ombudsdienst. Aber bei einer Beschwerde gegen einen individuellen Pflegeleistungserbringer in der ambulanten Versorgung* (z. B. ein praktischer Arzt oder ein Zahnarzt mit einer Privatpraxis), können Sie den belgischen Ombudsdienst "Rechte des Patienten“ einschalten.

Auf www.patientrights.be  finden Sie die Kontaktdaten der Vermittler. Sie können auch die Broschüre "Rechte des Patienten – Gegenseitige Wertschätzung ist das Fundament einer guten Beziehung“ downloaden.

Die Ärztekammer

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie das Opfer eines Behandlungsfehlers eines Arztes geworden sind, können Sie eine Beschwerde bei dem Provinzrat einreichen, unter welchem der Arzt seine medizinische Tätigkeit ausübt. Der Rat wird Sie jedoch nur über den Stand der Dinge der Bearbeitung der Beschwerde informieren. Die eventuelle Disziplinarstrafe wird nicht mitgeteilt.
Die Provinzräte treten auch als Schiedsrichter bei Diskussionen über Honorare ein, die der Arzt seinem Patienten in Rechnung stellt. In diesem Fall wird der Patient über den Fortgang seines Antrags auf dem Laufenden gehalten.

Die Medizinischen Provinzkommissionen

Die Medizinischen Provinzkommissionen können die Beglaubigungen eines individuellen Pflegeleistungserbringers (z. B.: Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger) einziehen oder ihm bestimmte Bedingungen auferlegen. Diese Kommissionen vermitteln, wenn ein Pflegeleistungserbringer körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage ist, seine Praxis ohne Risiken fortzuführen.

 

Die Kontroll- und Inspektionsinstanzen der Gemeinschaften und Regionen

Diese Dienststellen bearbeiten die Beschwerden in Zusammenhang mit der Hygiene und den Zulassungs- und Qualitätsnormen für die Gesundheitsversorgung in den Krankenhäusern.
Sie können sich an die folgenden Adressen wenden:

  • Wallonische Region: Frau Magali MOSBEUX - Tel. +32(0)81 32 72 89
  • Brüsseler Hauptstadtregion: Herr Alain JORIS - Tel: +32(0)2 502 60 01
  • Flämische Region: gezondheidszorg@vlaanderen.be

Flandern:

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde zuerst bei der Einrichtung oder Organisation selbst ein. Manche Einrichtungen haben einen eigenen Ombudsdienst oder ein Beschwerdeverfahren. Finden Sie diesen nicht, reichen Sie Ihre Beschwerden dann über die allgemeine Kontaktadresse der Organisation oder Einrichtung ein. Die Agentur Pflege und Gesundheit kontrolliert, ob die anerkannten oder subventionierten Einrichtungen und Organisationen ihre Beschwerden behandeln.
  • Erhalten Sie keine Reaktion auf Ihre Beschwerde oder möchten Sie Ihre Beschwerde lieber nicht direkt bei der Einrichtung oder Organisation einreichen, schicken Sie sie an die Flämische Agentur Pflege und Gesundheit: zorg-en-gezondheid@vlaanderen.be ; Tel. +32(0)2 553 35 00.

 

Region Wallonien:

Aus Prinzip und um die Beschwerde vorschriftsmäßig bearbeiten zu können, bittet die Leitung der Krankenhausbehandlung in Wallonien darum, alle Beschwerden schriftlich einzureichen und zu unterzeichnen und die Daten des Beschwerdeführers in dem Brief anzugeben. Die Angaben des Beschwerdeführers werden vertraulich behandelt, es sei denn der die Untersuchung führende Arzt muss Anhörungen durchführen (Ärzte, Pflegepersonal) oder eine Krankenakte einsehen.
Bis auf seltene Ausnahmen ist jede Beschwerde Gegenstand einer Untersuchung vor Ort durch den diensthabenden Inspektor, der für die Kontrolle der betreffenden Einrichtung zuständig ist. Manchmal sind Anhörungen der Beschwerdeführer und/oder der Zeugen notwendig, und eine Untersuchung der Verwaltungs-, Finanz- und/oder medizinischen Akten ist häufig nötig, um eine komplizierte Situation aufklären zu können.
Sobald die Beschwerde bearbeitet wurde, erhält der Beschwerdeführer einen Brief mit Informationen über die Ergebnisse der Inspektion.
 

Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):

Die gemeinsame Gemeinschaftskommission führt Kontrollen aus, um zu prüfen, ob die vorgesehene Reglementierung angewendet wird. Beschwerden können immer bei der Verwaltung eingereicht werden, entweder durch die Website COCOM (Link nur in Englisch, Niederländisch und Französisch verfügbar), telefonisch, per E-Mail, oder auf Papier.
 

Die Inspektionsdienststellen zuständig für psychiatrische Patienten

Flandern:

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde zuerst bei der Einrichtung oder Organisation selbst ein. Manche Einrichtungen haben einen eigenen Ombudsdienst oder ein Beschwerdeverfahren. Finden Sie diesen nicht, reichen Sie Ihre Beschwerden dann über die allgemeine Kontaktadresse der Organisation oder Einrichtung ein. Die Agentur Pflege und Gesundheit kontrolliert, ob die anerkannten oder subventionierten Einrichtungen und Organisationen ihre Beschwerden behandeln.
  • Erhalten Sie keine Reaktion auf Ihre Beschwerde oder möchten Sie Ihre Beschwerde lieber nicht direkt bei der Einrichtung oder Organisation einreichen, schicken Sie sie an die Flämische Agentur Pflege und Gesundheit: zorg-en-gezondheid@vlaanderen.be ; Tel. +32(0)2 553 35 00.
     

Region Wallonien:

Aus Prinzip und um die Beschwerde vorschriftsmäßig bearbeiten zu können, bittet die Leitung der Krankenhausbehandlung in Wallonien darum, alle Beschwerden schriftlich einzureichen und zu unterzeichnen und die Daten des Beschwerdeführers in dem Brief anzugeben. Die Angaben des Beschwerdeführers werden vertraulich behandelt, es sei denn der die Untersuchung führende Arzt muss Anhörungen durchführen (Ärzte, Pflegepersonal) oder eine Krankenakte einsehen.
Bis auf seltene Ausnahmen ist jede Beschwerde Gegenstand einer Untersuchung vor Ort durch den diensthabenden Inspektor, der für die Kontrolle der betreffenden Einrichtung zuständig ist.
Manchmal sind Anhörungen der Beschwerdeführer und/oder der Zeugen notwendig, und eine Untersuchung der Verwaltungs-, Finanz- und/oder medizinischen Akten ist häufig nötig, um eine komplizierte Situation aufklären zu können.
Sobald die Beschwerde bearbeitet wurde, erhält der Beschwerdeführer einen Brief mit Informationen über die Ergebnisse der Inspektion.

* Wortregister