Durch Vermittlung

Statt vor Gericht zu gehen, können die Konfliktparteien auch freiwillig eine Vermittlung* in Anspruch nehmen. In diesem Fall sucht ein neutraler Vermittler zusammen mit Ihnen und der Gegenpartei nach einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ein Vermittlungsverfahren ist rechtlich geschützt.
Alle Informationen über die Vermittlung finden Sie hier.
Wenn Sie einen zugelassenen Vermittler suchen, wenden Sie sich an die Föderale Vermittlungskommission (Tel.: +32(0)2 210 57 26, secr.commissiondemediation@just.fgov.be)


Der Fonds für Medizinische Unfälle

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund eines medizinischen Eingriffs*, der nach dem 2. April 2010 stattgefunden hat, einen Schaden erlitten haben, können Sie dies dem Fonds für Medizinische Unfälle melden. Der FMU berät über die Verantwortung des betroffenen individuellen Pflegeleistungserbringers. Das Verfahren ist gütlich und kostenlos.
Unter bestimmten Bedingungen entschädigt der FMU den Antragsteller sofort. Z. B. bei schweren Schäden, sogar wenn der betreffende Pflegeleistungserbringer keinen Behandlungsfehler gemacht hat. In anderen Fällen kann der FMU vom Versicherer des Pflegeleistungserbringers verlangen, den Leidtragenden zu entschädigen.

 Vor Gericht

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihrem Arzt ein Behandlungsfehler* unterlaufen ist, können Sie einen Entschädigungsantrag* beim Gericht einreichen.
Bei einem Verfahren vor dem Zivilgericht muss der Antragsteller nicht nur den Fehler, sondern auch den erlittenen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Fehler und den Schaden beweisen.
Bei einem strafrechtlichen Verfahren muss der Antragsteller nur den erlittenen Schaden beweisen können. Aber der Richter gewährt eine Entschädigung nur dann, wenn der Verstoß nachgewiesen worden ist.
Wenn Sie gerichtliche Schritte ergreifen wollen, nehmen Sie sich am besten einen Anwalt. Kontaktdaten von Anwälten finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- www.avocats.be  (Französisch- und deutschsprachige Anwaltskammern in Belgien)
- www.advocaat.be  (Flämische Anwaltskammer)
Zu allgemeinen Fragen können Sie sich an den FÖD Justiz wenden.

* Wortregister