Seit 2002 kann ein Arzt in Belgien, unter strengen gesetzlichen Bedingungen, auf Wunsch eines Patienten eine Sterbehilfe durchführen. Der Arzt kann dazu jedoch nicht gezwungen werden. Sogar wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, kann ein Arzt frei entscheiden, ob er die Sterbehilfe anwendet oder ablehnt.

Die Bitte um Sterbehilfe muss schriftlich erfolgen, wenn Sterbehilfe zur Sprache kommt und wenn der mentale Zustand des Patienten dies gestattet.

Jeder handlungsfähige Erwachsene oder für mündig erklärte Minderjährige kann jedoch den Zeitpunkt antizipieren, zu dem er seinen Willen nicht mehr äußern kann (z. B. im Koma). Er kann dann eine vorausgehende Willenserklärung in Bezug auf Sterbehilfe* aufsetzen. Beachten Sie allerdings, dass eine Willenserklärung nach dem belgischen Recht höchstens fünf Jahre alt sein darf.

* Wortregister