In dieser Rubrik finden Sie Auskünfte über die Rechnung der Pflegeerbringer und die Preise der Pflegeleistungen in Belgien:


Welche Auskünfte enthält Ihre Rechnung?

Falls Sie in Belgien Gesundheitspflege erhalten haben, übergibt der individuelle Pflegeerbringer (Arzt, Zahnarzt, Krankenpfleger, usw) bzw. das Krankenhaus Ihnen eine Rechnung mit Erwähnung der erhaltenen Pflege und des gezahlten Betrages.

Falls diese Pflege zum Pflegebündel der Pflichtversicherung* gehört, dann bekommt Sie einen Kode von 6 Ziffern. Diese Kode entspricht einer spezifischen Leistung des ‘Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen’.


Was ist das ‘Verzeichnis der Gesundheitsleistungen’?

Das Verzeichnis der Gesundheitsleistungen ist mit Kodes versehenen Verzeichnis mit den von der Gesundheitspflegepflichtversicherung vollständig oder teilweise zurückgezahlten Leistungen.

Mit der Applikation ‘Nomensoft’ auf der Internetseite des LIKIV können Sie für jede Kodenummer:

  • die Umschreibung der Pflegeleistung finden
  • untersuchen, ob der berechnete Preis richtig ist.

Auch die von der Gesundheitspflegepflichtversicherung vollständig oder teilweise zurückgezahlten Arzneimittel (Fertigarzneimittel) sind festgelegt. Mit der Applikation ‘Fertigarzneimittel’ auf der internetseite des LIKIV finden Sie darüber ausführliche Auskünfte.


Berechnen alle Pflegeerbringer dieselbe Preise?

In Belgien gibt es jedes Jahr oder zweijährlich Verhandlungen über die Preise, welche die Pflegeerbringer berechnen dürfen. Die verhandelten Preisen werden in einem Abkommen oder einer Vereinbarung zwischen Vertretern einer Berufskategorie von Pflegeerbringern und Vertretern der Krankenkassen festgelegt.

Pflegeerbringer sollen mitteilen, ob Sie die verhandelten Preisen befolgen werden oder nicht:

  • Pflegeerbringer welche die verhandelten Preisen befolgen, sind dem Abkommen oder der Vereinbarung beigetreten. Für ihre Pflege sollen Sie nur die Selbstbeteiligung zahlen, ohne Supplemente.
  • Pflegeerbringer welche die verhandelten Preisen nicht befolgen, sind dem Abkommen oder der Vereinbarung nicht beigetreten. Sie bestimmen selber ihre Preise und es ist also möglich, dass Sie außer der Selbstbeteiligung selber noch Supplemente zahlen müssen.

Manche Pflegeerbringer befolgen die verhandelten Preise zu bestimmten Uhrzeiten aber nicht zu anderen: Sie sind dem Abkommen oder der Vereinbarung teilweise beigetreten.

Mit der Applikation ‘Einen Pflegeerbringer suchen’ auf der internetseite des LIKIV können Sie überprüfen, ob ein individueller Pflegeerbringer dem Abkommen oder der Vereinbarung beigetreten ist oder nicht.