Sie halten sich in einem anderen Land der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz auf und Sie benötigen dort eine medizinische Behandlung. Bezahlt Ihre belgische Krankenkasse* die Kosten der Behandlung zurück?


Welche Länder gehören zur Europäischen Union (EU)?
Die Europäische Union (EU) besteht aus 27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern*.


Geplante oder ungeplante medizinische Behandlung?

Ob Ihre belgische Krankenkasse* die Behandlung rückerstattet, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein wesentlicher Unterschied ist jener zwischen:
- einer ungeplanten medizinischen Behandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthaltes medizinisch notwendig ist (der Grund Ihres Aufenthaltes - Urlaub, Studium, Beruf usw. spielt keine Rolle) und
- einer geplanten medizinischen Behandlung.

Sowohl für ungeplante als auch für geplante medizinische Behandlungen gelten seit 25. Oktober 2013 einige neue Vorschriften und Verfahren (Folge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/24/EU*).

Wichtig: Befolgen Sie stets die Verfahren! Wenn Sie dies nicht tun, müssen Sie die Kosten der medizinischen Behandlung sowieso selbst tragen.


Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Auf Basis der europäischen Vorschriften gibt es zwei Möglichkeiten, eine Rückerstattung von medizinischen Behandlungen in einem anderen Land der Europäischen Union*, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu erhalten:
- Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife des Landes, in dem Sie die medizinische Behandlung erhalten haben (Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009*),
- Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung (Europäische Richtlinie 2011/24/EU*).


Was ist, wenn es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt?

Ihr Recht auf medizinische Behandlung in Ihrem Wohnsitzland, falls Sie in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen, wird hier nicht behandelt. Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen auf den Webseiten von:
- LIKIV (auf Franzôsisch)
- Leaving Belgium
- Ihr Europa
- Europäische Kommission.


Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Hier finden Sie lediglich allgemeine Informationen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf, falls Sie persönliche Beratung wünschen.

 

* Siehe Glossar