Wenn Sie in Belgien für Gesundheitsversorgung versichert sind, haben Sie das Recht, unter bestimmten Bedingungen in ein anderes Land der Europäischen Union*, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz zwecks einer geplanten medizinischen Behandlung zu reisen (z.B. Besuch eines Facharztes, Kauf von Arzneimitteln, chirurgischer Eingriff in einem Krankenhaus, ...).

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Rückerstattung medizinischer Behandlung in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz zu erhalten:
- Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife des Landes, in dem Sie medizinische Behandlung erhalten haben (Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009* - das Dokument S2*);
- Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung (europäische Richtlinie 2011/24/EU*).

Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen diesen beiden Rückerstattungsmöglichkeiten. Sie müssen sich folglich gut über Ihre Rechte und die Einschränkungen informieren.

Nehmen Sie deshalb im Vorhinein Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf, die Ihnen weitere Informationen darüber geben können, was Sie vor und nach der geplanten medizinischen Behandlung tun müssen. Ihre Krankenkasse* kann Sie auch darüber informieren, was zulässig ist und was nicht, sowie auch über besondere Rückerstattungsbedingungen (u.a. für welche medizinische Behandlung eine Vorabgenehmigung* erforderlich ist, über die eventuelle Höhe der Rückerstattung der im Ausland geplanten medizinischen Behandlung, spezifische Anwendungsvorschriften für die Rückerstattung, …).
 

ACHTUNG:
Geplante medizinische Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Belgien!

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wohnen,
und

dort Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien haben,
dann
haben Sie das Recht, für sämtliche medizinische Behandlungen nach Belgien zurückzukehren.

Sie müssen im Besitz eines belgischen elektronischen Identitätsnachweises sein (z.B. eID*) oder über eine ISI+-Karte* oder eine SIS-Karte* für die Rückerstattung der Kosten für die medizinische Behandlung, die Sie in Belgien erhalten, verfügen. Die Rückerstattung erfolgt durch Ihre belgische Krankenkasse* auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung.

Weitere Infos?


Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse* auf. Weitere Informationen finden Sie auch in einer Broschüre der Europäischen Kommission.

* Siehe Glossar