Sind Sie in Belgien für Gesundheitsversorgung versichert, haben Sie in einem anderen Land der Europäischen Union*, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz eine medizinische Behandlung erhalten und möchten Sie
- die Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der Pflichtversicherung erhalten, oder
- einen Antrag für eine "Zusatzentschädigung Vanbraekel"* oder eine “Zusatzentschädigung Herrera”* einreichen?
Dann müssen Sie bei Ihrer Heimkehr die Rechnungen bei Ihrer belgischen Krankenkasse* einreichen.
Damit Ihre Krankenkasse* die Höhe der Rückerstattung berechnen kann, ist es wichtig, dass die ausländischen Rechnungen so viele Informationen wie möglich enthalten, wie beispielsweise:
- die Summe, die Sie bezahlt haben,
- eine Beschreibung der medizinischen Behandlung, die Sie erhalten haben (z.B. ein medizinischer Bericht),
- die Daten des ausländischen Gesundheitsdienstleisters*.
Je detaillierter die Rechnung ist, desto einfacher kann Ihre Krankenkasse* die Höhe der Rückerstattung berechnen.
Die Rückerstattung der im Ausland geleisteten medizinischen Behandlung hängt von den Bedingungen ab, dass:
- diese von einer Person geleistet wurde, die gesetzlich ermächtigt ist, um die Medizin in dem Land, in dem er diese leistet, auszuüben oder in einem Krankenhaus, das ausreichende medizinische Garantien bietet oder vom Staat des Landes, in dem es sich befindet, anerkannt ist, und
- Sie die Kosten bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Rückerstattungsantrag einreichen, bezahlt haben, und
- die Bedingungen für eine Rückerstattung von der Pflichtversicherung erfüllt sind.
ACHTUNG ! Wohnen Sie in Zypern*, Finnland, Irland, den Niederlanden, in Portugal, Spanien, Großbritannien, Schweden oder Norwegen
Nehmen sie Kontakt mit der Krankenkasse* Ihres Wohnsitzes und/oder der Nationalen Kontaktstelle des Landes, in dem Sie wohnen, auf. |
* Siehe Glossar