Die Informationen in diesem Teil der Website skizzieren ein Bild des Gesundheitssystems in Belgien: die Merkmale, die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, die Regelungen, Ihre Rechte als Patient …

In Belgien können Sie Ihren Gesundheitsdienstleister* frei wählen. Dadurch haben Sie unmittelbar Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen von Spezialisten oder zu einem Krankenhaus. Sie können auch jederzeit um eine zweite Meinung* bitten oder zu einem anderen Gesundheitsdienstleister wechseln. Gesundheitspflegeeinrichtungen* sind darüber hinaus frei zugänglich und stehen zahlreich zur Verfügung.

Ärzte haben in Belgien die therapeutische und diagnostische Freiheit. Sie können, nach Rücksprache mit dem Patienten, über die Behandlung entscheiden, die am ratsamsten ist.
Das belgische Gesundheitssystem verfügt über ein breites Angebot an Gesundheitsdienstleistern*, sowohl zahlenmäßig als auch was ihre geografische Streuung und ihre Vielfalt anbelangt.

 

Auf dieser Website finden Sie eine Übersicht über die Gesundheitsdienstleister* in Belgien. Diese Website enthält keine Informationen über langfristige Pflege und Hilfe bei Routineaufgaben (denn diese sind nicht in der Europäischen Richtlinie 2011/24/EU aufgenommen).


Liste der reglementierten Gesundheitsberufe* in Belgien :

 

Daneben sind auch 4 nicht konventionelle Praktiken * in Belgien reglementiert :

Momentan sind verschiedene Gesetzesentwürfe im Umlauf, um die erwähnten Berufe anzuerkennen und gesetzlich zu schützen:

  • Psychotherapeut

Normen und Zulassungen

Die Liste der verschiedenen Gesundheitspflegeberufe ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder Beruf einzeln in der Gesetzgebung definiert wird (im Königlichen Erlass Nr. 78 vom 10. November 1967 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe: Niederländische Fassung oder Französische Fassung). Das obligatorische Verfahren der Zulassung und Registrierung der erforderlichen Diplome pro Gesundheitsberuf garantiert, dass die erforderlichen Fachausbildungen anerkannt sind, dass die korrekte Berufsausbildung absolviert worden ist, dass permanent weitergebildet wurde und dass den in der Gesetzgebung festgelegten Bedingungen entsprochen wird.

In die Gesetzgebung aufgenommene Leistungserbringer* müssen ihr Diplom beglaubigen lassen. Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt (FÖD Volksgesundheit) vergibt dann eine Beglaubigungsnummer*, die ihnen Zugang zur Ausübung des Berufes gewährt.

Ziel der Zulassung ist es, den Patienten zu schützen, die Qualität der Pflege durch den Leistungserbringer zu gewährleisten sowie Missbräuche zu verhindern. In der Gesetzgebung wird beschrieben, was der individuelle Leistungserbringer* tun und nicht tun darf. Jedem von diesen Gesundheitsberufen sind bestimmte Handlungen oder Pflegeleistungen* vorbehalten. So darf zum Beispiel nur jemand, der gesetzlich den Beruf eines Apothekers ausübt, Arzneimittel zubereiten und verkaufen. Eine Person, die den Bedingungen nicht entspricht oder keine Zulassung hat und trotzdem Pflegeleistungen* jeder Art erbringt oder sich als zugelassener Leistungserbringer ausgibt, macht sich der ungesetzlichen Ausübung des betreffenden Berufes schuldig und wird strafrechtlich verfolgt.

Manche individuelle Leistungserbringer können Berufsbezeichnungen* tragen oder sich auf eine besondere berufliche Qualifikation* berufen. Um diese Bezeichnungen oder Fähigkeiten zu erwerben, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen und vom zuständigen Minister zugelassen werden.

Als Patient ist es wichtig, dass Sie sich jederzeit vergewissern, dass ein individueller Leistungserbringer* seinen Beruf gesetzlich ausüben darf. Ein Leistungserbringer* ist auch verpflichtet, den Patienten über seinen Zulassungsstatus* zu informieren. Wenn Sie wissen wollen, ob ein individueller Leistungserbringer gesetzlich zugelassen ist, können Sie sich an das Callcenter wenden.
 


Rückerstattung

Personen, die der belgischen Krankenversicherung angeschlossen sind (Niederländische Fassung RIZIV oder Französische Fassung INAMI), können die Kosten der Gesundheitsdienstleistung und der Behandlung sowie die Honorare rückerstattet werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Nicht alle Fachkräfte von Gesundheitspflegeberufen oder Gesundheitsdienstleistungen kommen dafür in Betracht. Verzeichnisse von Leistungen pro Gesundheitsberuf werden in der sogenannten “Nomenklatur”* aufgestellt, wobei ein kennzeichnender Buchstabe zugeordnet wird, der die Höhe der Rückerstattung bestimmt.

Personen, die einer Krankenversicherung in einem anderen Mitgliedstaat angeschlossen sind, müssen im Hinblick auf die Rückerstattung der Kosten für Gesundheitsdienstleistung und Behandlung sowie der Honorare von belgischen zugelassenen Leistungserbringern*, mit ihrer eigenen Krankenversicherung oder mit der Nationalen Kontaktstelle Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung des Mitgliedstaates, in dem sie versichert sind, Kontakt aufnehmen.


Jährlich veröffentlicht die Zelle “Planung des Angebots der Gesundheitsberufe” des FÖD Volksgesundheit einen statistischen Bericht über Zahl, Entwicklung, Geschlecht, Alter und geografische Verteilung nach Region und Provinz der zugelassenen Pflegeerbringer für jeden zugelassenen und registrierten Gesundheitspflegeberuf*.
Diese Berichte können Sie einsehen hier.
 


* Wortregister