Im Blickpunkt:
Seit 2002 verfügt Belgien über ein Gesetz, in dem Ihre Rechte als Patient deutlich umschrieben werden. Mit diesem Gesetz werden gleichzeitig die Grundlagen für eine gute und dauerhafte Beziehung zwischen dem Patienten und der Fachkraft der Gesundheitspflege geschaffen.
Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz vom 6. Februar 2024 zur Änderung des Gesetzes vom 22. August 2002 über die Rechte des Patienten und zur Änderung von Bestimmungen über Patientenrechte in anderen Gesundheitsgesetzen geändert.
Das Gesetz vom 6. Februar 2024 bietet einige neue Anhaltspunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen einem Patienten und einer Fachkraft der Gesundheitspflege, die Rolle der Angehörigen des Patienten und die Vermittlung.
Angesichts des geänderten Rechtsrahmens für Patientenrechte müssen die Webseiten des FÖD Volksgesundheit aktualisiert werden. Dieser Wiederaufbau wird Schritt für Schritt erfolgen.
Der FÖD plant außerdem, einde neue Broschüre über das Gesetz "Rechte des Patienten" zu entwerfen.
Dieser Wiederaufbau wird Schritt für Schritt erfolgen.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über:
- Den Text (nur auf Französisch oder Niederländisch verfügbar) des Gesetzes über Patientenrechte in der Fassung des Gesetzes vom 6. Februar 2024;
- Die Aufgabe der Ombudstellen in Krankenhäusern oder bei den Konzertierungsgremien für mentale Gesundheit, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Fachkraft der Gesundheitspflege in einem Krankenhaus oder in bestimmten Einrichtungen der psychischen Gesundheit eines Ihrer Patientenrechte missachtet hat;
- Die Aufgabe der Föderalen Ombudsstelle, wenn Sie der Meinung sind, dass eines Ihrer Patientenrechte von einer Fachkraft der Gesundheitspflege der im ambulanten Sektor (außerhalb der Krankenhäuser) tätig ist, nicht beachtet wird.
Videos
Der FÖD Volksgesundheit hat ein neues Förderungsinstrument entwickelt, um die Patientenrechte besser bekannt zu machen. Er stellt 8 Videos (auf Niederländisch und auf Französisch) über die Rechte und die Zusammenarbeit des Patienten in der Pflegebeziehung online. Mehr erfahren.
Die Föderale Kommission “Rechte des Patienten”
Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Patienten, professionellen Praktikern, Krankenhäusern und Versicherungsträgern zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, dem Gesundheitsminister Stellungnahmen zur Anwendung des Gesetzes über Patientenrechte vorzulegen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen über die Arbeitsweise, die Aufgaben und die Veröffentlichungen dieser Kommission.
Weitere Informationen...
Haben Sie zusätzliche Fragen zum Gesetz „Rechte des Patienten“ und zur Arbeitsweise der Ombudsstellen für Patientenrechte, nehmen Sie Kontakt auf mit der Zelle "Rechte des Patienten":
Tel.: +32 (0)2 524 85 20 (NL) oder +32 (0)2 524 85 21 (FR)
E-Mail: bemiddeling-patientenrechten@health.fgov.be (NL) oder
Dokument
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ARCHIV: Alte Bröschure über das Gesetz "Rechte des Patienten". PDF document - 170.14 KB
Formular
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Formular zur Bestimmung einer Vertrauensperson PDF document - 116.44 KB
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Formular zur Bestimmung eines Bevollmächtigten PDF document - 48.56 KB
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Formular zur Abberufung eines Bevollmächtigten PDF document - 48.25 KB
Kontaktinformationen
Ombudsstellen Wallonie (Excel)
Ombudsstellen Flandern (Excel)
Zelle „Rechte der Patienten“
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Avenue Galilée 5/2
1210 Brüssel
Niederländischsprachig:
E-Mail: bemiddeling-patientenrechten@health.fgov.be
Französischsprachig:
E-Mail: mediation-droitsdupatient@health.fgov.be