Allgemeine Informationen

1. Ich habe eine Frage zu Asbest. An wen kann ich mich wenden?

Asbest erkennen

2. Wie erkennt man Asbest? Woher weiß ich, ob ein bestimmtes Material in meinem Haus oder um mein Haus herum Asbest enthält?

3. Wo finde ich anerkannte Asbestlabore?

Asbestentfernung

4. Was muss ich tun, wenn ich Asbest in meinem Haus vermute? Kann ich es selbst entfernen? Wohin muss ich meine Asbestabfälle bringen?

5. Wo finde ich Unternehmen, die für die Demontage oder Entsorgung von Asbest zugelassen sind? 

Einen Vorfall melden

6. Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass nachlässig mit Asbest umgegangen wird? 

Gesundheitsrisiken

7. Ich war Asbest ausgesetzt, was jetzt? Welche Gesundheitsrisiken gibt es?

Als Angestellte(r)

8. Was kann ich als Angestellte(r) tun, wenn ich Asbest ausgesetzt bin?


1. Ich habe eine Frage zu Asbest. An wen kann ich mich wenden?

Der FÖD Volksgesundheit ist nur für das Verbot des Inverkehrbringens, der Herstellung und der Verwendung von asbestfaserhaltigen Produkten verantwortlich. Dieses Verbot ist seit 2001 in Kraft.

Wenn Sie Fragen zu Asbest haben, wenden Sie sich bitte an die regionalen Behörden:

Die Ständige Zelle Umwelt-Gesundheit (Cellule permanente environnement-santé – CPES):
http://environnement.sante.wallonie.be/home/en-wallonie/cellule-permanente-environnement-sante.html

Weitere Informationen zum Thema Asbest finden Sie auch unter www.achtensieaufasbest.be/#

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2. Wie erkennt man Asbest? Woher weiß ich, ob ein bestimmtes Material in meinem Haus oder um mein Haus herum Asbest enthält?

Konsultieren Sie die App „AsbestCheck“ auf http://www.achtensieaufasbest.be/#

Weitere Informationen zum Erkennen von Asbest finden Sie auf den Websites der Regionalbehörden (siehe Websites und Kontaktdaten oben).

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3. Wo finde ich anerkannte Asbestlabore?

Die Liste der akkreditierten Labore, die das Vorhandensein von Asbest in einem Material oder in der Luft überprüfen können, finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung: www.emploi.belgique.be > Agréments - Notifications (Zulassungen - Notifizierungen) > Agrément: Laboratoires agréés (groupe 2 + 6) (Zulassung: Zugelassene Labore (Gruppe 2 + 6)) (http://www.emploi.belgique.be/erkenningenDefault.aspx?id=5048).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, indem Sie eine E-Mail an information@emploi.belgique.be schicken

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4. Was muss ich tun, wenn ich Asbest in meinem Haus vermute? Kann ich es selbst entfernen? Wohin muss ich meine Asbestabfälle bringen?

Informationen zur Asbestbehandlung finden Sie auf der Website www.achtensieaufasbest.be/# und den Websites der Regionalbehörden (siehe Websites und Kontaktdaten oben).

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5. Wo finde ich Unternehmen, die für die Demontage oder Entsorgung von Asbest zugelassen sind?

Die Liste der für den Abbruch oder die Asbestsanierung zugelassenen Unternehmen finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung: www.emploi.belgique.be > Agréments - Notifications (Zulassungen - Notifizierungen) > Agrément: Amiante: entreprises agréées pour les travaux de démolition et retrait d'amiante (Zulassung: Asbest: Unternehmen, die für Abbruch- und Entsorgungsarbeiten für Asbest zugelassen sind) (http://www.emploi.belgique.be/liste_enleveurs_amante.aspx).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, indem Sie eine E-Mail an information@emploi.belgique.be schicken.

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6. Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass nachlässig mit Asbest umgegangen wird?

Wenn es sich um eine Privatperson handelt, die in Ihrer Region nachlässig mit Asbest umgeht, können Sie sich an Ihren örtlichen Umweltdienst oder die Polizei wenden (außerhalb der Geschäftszeiten).

Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Regionalbehörden (siehe oben).

Wenn es sich um eine angestellte Person handelt, die nachlässig mit Asbest umgehen, können Sie dies der

Regionaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz Ihrer Provinz mitteilen: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=6550

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7. Ich war Asbest ausgesetzt, was jetzt? Welche Gesundheitsrisiken gibt es?

Der Asbestfonds, der von Fedris verwaltet wird, ist für die Prävention von Asbestgefahren in Belgien zuständig.
Darüber hinaus entschädigt der Asbestfonds (AFA) Personen, die an Asbestkrankheiten leiden.
https://www.asbestfonds.be/fr/ziektes-artsen (FR/NL)

Avenue de l'Astronomie 1 - 1210 Brüssel.
info.afa@fedris.be
+32 2 272 20 70

Informationen über die gesundheitlichen Risiken von Asbest finden Sie auf den Internetseiten der Regionalbehörden:

  • Wallonische Region:

- Die Ständige Zelle Umwelt-Gesundheit (Cellule permanente environnement-santé – CPES):
Cellule permanente environnement-santé - Portail Environnement-Santé (wallonie.be)
cpes@spw.wallonie.be, +32 (0)81/32.74.41
Kostenlose Rufnummer: 1718 – Kontaktformular

- Dienststellen für Analysen bezüglich Innenräumen (Service d'Analyse de Milieux Intérieurs – SAMI): https://apw.be/actions/samilpi/

  • Region Brüssel-Hauptstadt:

Bruxelles Environnement/Leefmilieu Brussel: https://environnement.brussels/thematiques/batiment/obligations/amiante Ambulance Verte/Groene Ambulance: https://environnement.brussels/thematiques/air-interieur/depolluer-son-interieur/cripi

Sie können die „Ambulance Verte/Groene Ambulance" (Krankenwagen für im Zusammenhang mit der Innenluftverschmutzung stehende Gesundheitsprobleme) von Bruxelles Environnement/Leefmilieu Brussel unter +32 (0)2 775 75 75 75 oder über das Online-Formular kontaktieren.

  • Flämische Region:

Die Öffentliche Flämische Abfallagentur (Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij – OVAM): https://www.ovam.be/gezondheidsrisicos

Sie können sich an Ihren Hausarzt oder die Fachärzte in Umweltmedizin in der lokalen Gesundheitsberatung (Lokaal Gezondheidsoverleg (Logo)/Consultation Sanitaire Locale) in Ihrer Region wenden (siehe www.gezondheidenmilieu.be und http://www.gezondheidenmilieu.be/nl/subthemas/asbest-1238.html).

Außerdem gibt es einen Asbestfonds (AFA), der den Asbestopfern Entschädigungen für Mesolitheliom und Asbestose gewährt (siehe http://afa.fgov.be/afa_en.html).

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8. Was kann ich als Angestellte(r) tun, wenn ich Asbest ausgesetzt bin?

Als Angestellte(r) sind Sie vor den Expositionsrisiken von Asbest geschützt. Es handelt sich um eine der Zuständigkeiten des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. Dazu können Sie sich an die Regionaldirektion Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz Ihrer Provinz wenden: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=6550

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