Weitere Konventionen befassen sich ebenfalls mit dem IAS-Problem. Allgemein handelt es sich um Konventionen für bestimmte Bereiche, d.h. sie gehen entweder einen Teil des Problems an (z.B. IAS in der Meeresumwelt) oder mehr auf regionaler Ebene. Freilich ist es erforderlich, dass so weit wie möglich eine Übereinstimmung und Synergie zwischen ihnen gewährleistet wird, insbesondere hinsichtlich der Biodiversitätskonvention, die eine interinstitutionelle Verbindungsgruppe zu invasiven gebietsfremden Arten geschaffen hat.

Das internationale Pflanzenschutzübereinkommen (Welternährungsorganisation – FAO) versucht seit 1952 Pflanzen vor Schadorganismen zu schützen, indem sie deren Einführung und Verbreitung verhindert. Dieses Übereinkommen deckt die IAS, jedoch nur insoweit sie im Rahmen der Definition „schädlich“ sind. Sie bestimmt ebenso die Normen, vor allem im Rahmen der Beurteilung der betreffenden Risiken für eine Schädigung, die gelegentlich als Referenz auf IAS-Ebene verwendet werden. Die Generaldirektion „Tiere, Pflanzen und Nahrung“ des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ist für die Verfolgung und die Umsetzung des Übereinkommens in Belgien verantwortlich.