Als gewerblicher Anwender im Bereich chemischer Produkte (Stoff, Gemisch oder Erzeugnis) unterliegen Sie bestimmten Verantwortungen bei Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Sie sind in der CLP-Verordnung festgelegt.

Jedem Tätigkeitsbereich kommen andere Verantwortungen zu.

Sie können definieren, zu welcher Berufsgruppe sich gehören, indem Sie die Aufgabe bestimmen, die Sie innerhalb der Versorgungskette erfüllen.

Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Es lassen sich nach der GHS-Verordnung die folgenden Berufskategorien unterscheiden:
1. Produzenten eines Stoffes/Gemischs oder Importeure
2. Nachgeschaltete Anwender
3. Händler
4. Hersteller bestimmter Erzeugnisse*
Als Erzeugnis wird ein Objekt verstanden, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen eines Gemischs muss sein Produkt ebenfalls beim Antigiftzentrum anmelden!

 Schéma chaîne professionnels CLP_FR
*Ein Hersteller oder Importeur eines Erzeugnisses ist nach der CLP-Verordnung nur in zwei Fällen beteiligt:
• wenn er ein Explosiverzeugnis importiert oder herstellt, wie in Abschnitt 2.1 des Anhangs I zur GHS-Verordnung beschrieben,
ODER
• falls die Artikel 7 und 9 der REACH-Verordnung zur Registrierung oder Anmeldung eines Stoffes, der in einem Erzeugnis vorhanden ist, Anwendung finden.