Vorkommen von Asbest im täglichen Leben

Asbest hat eine weit verbreitete Verwendung gefunden, besonderes in Gebäuden und Bauwerken. Deshalb werden wir noch lange Zeit mit Asbest in unserer Umwelt leben müssen.

Die technischen Schwierigkeiten bei der Asbestentfernung, die dabei entstehenden Risiken für Arbeitnehmer und Bevölkerung sowie die damit verbundenen hohen Kosten erklären, warum man Bauten, die sich in einwandfreiem Zustand befinden, häufiger besser so belässt, als das Risiko einzugehen, beim Versuch kontaminierte Materialien zu entfernen, Asbestfasern freizusetzen.

Lassen Sie Profis ran!

Asbesthaltiges Material, das sich in einwandfreiem Zustand befindet, ist an sich nicht gefährlich. Die Gefahr liegt in der Freisetzung von feinen Asbestfasern in die Umgebung und im Einatmen dieser Fasern, z. B. wenn Bohrmaschinen oder Hochdruckreiniger eingesetzt werden. Bei Arbeiten an asbesthaltigem Material ist es daher wichtig, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Freisetzung dieser Fasern zu begrenzen.

Am besten werden entsprechende Fachunternehmen beauftragt, die vom FÖD Beschäftigung auf Landesebene zur Asbestbeseitigung beziehungsweise in den Regionen zur Sammlung und Entsorgung von Asbestabfällen zugelassen sind. Diese Unternehmen führen die notwendigen Arbeiten durch und gewährleisten dabei die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzgebers, indem sie die notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen

Wir raten Ihnen dringend ab, diese Arbeiten selbst auszuführen.

Falls Sie diese Art von Arbeiten dennoch selbst durchführen möchten, wenden Sie sich an die zuständigen Stellen Ihrer Region:
•  Brüssel-Hauptstadt: Bruxelles Environnement (FR) and Leefmileu Brussel (NL)
• Wallonie: Broschüre „L’amiante dans et autour de la maison“
• Flandern: www.asbestinfo.be (OVAM)

Asbestsanierungsdienste

Spezialfirmen zur Asbestsanierung sind vom FÖD Beschäftigung zugelassen.

Abfallentsorgungsdienste

Die Asbestentsorgung fällt in die Zuständigkeit der Regionen, wodurch sich mögliche Unterschiede in den Anwendungsvorschriften zwischen der Wallonie, Brüssel und Flandern erklären. Außerdem unterliegen Industrieabfälle nicht den gleichen Regelungen wie Haushaltsmüll. Schließlich können sich die Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde ändern.

Die für die Umwelt zuständigen Gemeindedienste und die zuständigen Regionalbehörden stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten. Die Kontaktdaten dieser Stellen für die drei Regionen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Bruxelles Environnement
(Verwaltung für Umwelt und Energie der Region Brüssel Hauptstadt)

Site de Tour et Taxis
Avenue du Port 86C / 3000
1000 Bruxelles
Tel. : 02/775.75.75
Kontaktformular
https://environnement.brussels/thematiques/batiment/obligations/amiante

Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij (OVAM) - (Flämisches Abfallbüro)
Stationstraat 110
2800 Mechelen
Tel. : 015/28.42.84
Fax : 015/20.32.75
Asbest Kontaktformular
www.asbestinfo.be
https://www.vlaanderen.be/asbest

Office Wallon des Déchets (Wallonisches Abfallbüro)
Service Public de Wallonie
Département du Sol et des Déchets
Avenue Prince de Liège, 15
B-5100 Namur
Tél. : +32 (0) 81 33 65 75
Fax : +32 (0) 81 33 65 22
Numéro vert: 1718 - Kontaktformular
http://environnement.wallonie.be/
http://environnement.wallonie.be/publi/education/brochure_amiante.pdf

La Cellule permanente environnement-santé (CPES) - (Permanente Einheit für Umwelt und Gesundheit):
http://environnement.sante.wallonie.be/home/en-wallonie/cellule-permanente-environnement-sante.html