Allgemeine Informationen 

 6 % aller Belgier trinken zu viel Alkohol: bei Frauen bedeutet dies mehr als 14 Gläser pro Woche, bei Männern mehr als 21. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Volksgesundheit und die Gesundheitsfürsorge, sondern auch auf die Sicherheit, die Wirtschaft und so weiter. 

Besonders besorgniserregend ist der Alkoholkonsum unter Jugendlichen: Fast jeder dritte unter 16-jährige trinkt regelmäßig Alkohol, und jeder fünfte tut dies sowohl unter der Woche als auch am Wochenende. Die Risiken für junge Menschen sind jedoch viel höher, auch langfristig. 

Am 17. Juni 2008 unterzeichneten die Gesundheitsminister unseres Landes eine gemeinsame Erklärung zur Koordinierung aller Maßnahmen und Aktionen gegen Alkoholmissbrauch. So entstand auch das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche, das seit dem 10. Januar 2010 in Kraft ist und vom FÖD Volksgesundheit überwacht wird. 
  

Warum ist Alkohol für junge Menschen so gefährlich? 

Kinder und Jugendliche sind für die Auswirkungen von Alkohol anfälliger als Erwachsene, da sich ihr Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Sie sind noch nicht in der Lage, die Gefahren einzuschätzen, und sind daher in betrunkenem Zustand einem größeren Risiko von Unfällen, Gewalt, Selbstverletzungen und ungeschütztem Sex ausgesetzt. Außerdem leiden junge Menschen, die trinken, unter schweren Lernschwierigkeiten und Gedächtnisproblemen. 

Wer in jungen Jahren mit dem Alkoholkonsum beginnt, neigt auch als Erwachsener eher zum Alkoholmissbrauch und zu sozialen und gesundheitlichen Problemen. 
 

Verbot des Verkaufs von Alkohol an junge Menschen 

In unserem Land ist es verboten: 

  • Alkohol (Alkohol ist jedes Getränk oder Produkt mit einem tatsächlichen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent, z. B. Bier und Wein) an Personen unter 16 zu verkaufen, auszuschenken oder anzubieten; 

  • Spirituosen (Spirituosen sind Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % oder vergorene Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % - Artikel 16 des Gesetzes vom 7. Januar 1998 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke. Beispiele sind Alkopops, Wodka, Whisky, Gin, Genever, Likör, Cognac usw., sowie darauf basierende Cocktails) Personen unter 18 Jahren zu verkaufen, zu servieren oder anzubieten. 

Gaststättenbetreiber und Ladenpersonal können einen Altersnachweis verlangen. Das kann ein Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument zum Nachweis des Alters sein, z. B. einen Studentenausweis. Im Zweifelsfall wird dem Verkäufer empfohlen, den Verkauf zu verweigern, da er in jedem Fall verantwortlich ist. 

Automaten zum Verkauf von Alkohol oder Spirituosen müssen mit einem Ausweislesegerät zur Alterskontrolle ausgestattet sein. Dieses System darf nicht deaktiviert werden. 

  

Wer überwacht das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche und welche Strafen werden verhängt? 

Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche wird vom Dienst für Tabak- und Alkoholkontrolle des FÖD Volksgesundheit kontrolliert. Der Dienst führt nicht nur in Lokalen, sondern auch in Lebensmittelgeschäften, Spätverkaufsstellen und Kaufhäusern sowie bei Festivals und Partys Kontrollen durch. 

Im Falle eines Verstoßes verfasst der Inspektor ein Protokoll. Die Rechtsabteilung des FÖD verhängt auf der Grundlage dieses Protokolls ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes liegt das Bußgeld zwischen 156 EUR und 6.000 EUR. Wird dieses Bußgeld nicht gezahlt, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und es kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. 

Auch die Polizei kann das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Jugendliche überwachen. 

Inspektionsdienst für Verbraucherprodukte 
FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt 
Eurostation II, 7. Stock 
Victor Hortaplein 40 bus 10 
1060 Brüssel 

Tel. 02/524.74.70 
Fax 02/524.74.99 
apf.inspection@health.fgov.be(Link sendet eine E-Mail) 

Weitere Informationen: Merkblatt Junge Menschen und Alkohol 
 

Werbung für Alkohol 

Die belgischen Brauereien, der belgische Wein- und Spirituosenverband, der Einzelhandelsverband, der Werberat, die Hotel- und Gaststättenverbände und die Verbraucherorganisationen haben ein Abkommen über die Werbung für alkoholische Getränke und deren Vermarktung unterzeichnet, das seit dem 25. April 2013 gilt. 

Der Hauptzweck dieses Abkommens besteht darin, junge Menschen vor Alkoholmissbrauch zu schützen und unverantwortliche Werbung und Vermarktung zu vermeiden. Gemäß diesem Abkommen darf Werbung für Alkohol: 

  • sich nicht an junge Menschen richten; 

  • Trinken nicht als Symbol des Erwachsenseins darstellen; 

  • keinen unbedachten, übermäßigen oder illegalen Konsum fördern; 

  • nicht suggerieren, dass Alkohol zu sozialem oder sexuellem Erfolg führt, sportliche Leistungen fördert oder für die Partystimmung unerlässlich ist; 

  • keine Personen abbilden, die unter Alkoholeinfluss Auto fahren. 

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Werbespot oder eine Anzeige gegen diese Regeln verstößt, können Sie über die Website www.jep.be eine Beschwerde bei der Jury für faire Praktiken in der Werbung einreichen. 

  

Internationaler Kampf gegen Alkoholmissbrauch 

Europäische Union 

Die 2006 angenommene europäische Strategie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs umfasst fünf Hauptachsen 

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen; 

  • Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle; 

  • Prävention der negativen Folgen von Alkoholmissbrauch bei Erwachsenen und am Arbeitsplatz; 

  • Information und Bildung; 

  • Erhebung von Daten über den Alkoholkonsum. 

Für die Umsetzung dieser Strategie hat die Europäische Union eine Reihe von Institutionen geschaffen. Die drei wichtigsten sind das Forum für Alkohol und Gesundheit, in dem alle Interessengruppen vertreten sind, der Ausschuss für nationale Aktionspläne und Politiken zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und der Ausschuss für Datenerhebung, Indikatoren und Definitionen. 
http://ec.europa.eu/health/alcohol/policy/index_nl.htm   
 

Darüber hinaus kofinanziert die Europäische Union gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung alkoholbedingter Schäden. Diese Aktion konzentriert sich auf drei Prioritäten: 

  • Austausch vergleichbarer Daten zwischen den Mitgliedstaaten. 

  • Förderung der Erzielung eines Konsenses über die Empfehlungen für den maximalen Konsum. 

  • Förderung des Austauschs bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten. 

http://www.rarha.eu/Pages/default.aspx 

  

Weltgesundheitsorganisation 

Die globale Strategie der Weltgesundheitsorganisation gegen Alkoholmissbrauch stammt aus dem Jahr 2009 und soll die Politik der Mitgliedstaaten unterstützen. Nationale und lokale Maßnahmen sind nämlich effektiver, wenn sie in einen globaleren Ansatz eingebettet sind. 

Auch mit dieser Strategie werden fünf wesentliche Ziele verfolgt: 

  • stärkere Sensibilisierung für dieses Thema; 

  • Aufbau einer solideren Datenbasis; 

  • bessere technische Unterstützung der Mitgliedstaaten; 

  • Stärkung von Partnerschaften; 

  • eine effizientere Überwachung, die besser umgesetzt wird. 

Die Strategie hält die Mitgliedstaaten außerdem dazu an, nationale Maßnahmen in 10 spezifischen Politikbereichen einzuleiten, darunter die Bekämpfung von Alkohol am Steuer, die Preispolitik für alkoholische Getränke usw. 

Auf der Grundlage dieser globalen Strategie wurde ein europäischer Aktionsplan 2012-2020 entwickelt. Eine fundierte Beratung der Mitgliedstaaten, die Festlegung von Prioritäten für europäische Maßnahmen und die Verankerung der internationalen Zusammenarbeit sind die Hauptziele dieses Aktionsplans. Die Mitgliedstaaten werden je nach ihrer spezifischen Situation konkrete Vorschläge für Maßnahmen in den zehn Politikbereichen der nationalen Strategie erhalten. 

  

Daten zum Alkoholkonsum 

Het gebruik van alcohol“ ist ein Bericht auf der Grundlage der Gesundheitserhebung 2013 des Wissenschaftlichen Instituts für Volksgesundheit (WIV). Diese Umfrage wird alle fünf Jahre unter 10.000 Belgiern durchgeführt. 

European School Survey on Alcohol and Drugs (ESPAD), eine europaweite Umfrage unter 15- und 16-Jährigen. Die letzten Ergebnisse stammen aus dem Jahr 2011 und enthalten spezifische Daten zu Belgien

Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC) ist eine alle vier Jahre durchgeführte Befragung von Kindern im Alter von 11, 13 und 15 Jahren zu ihrem Wohlbefinden, ihrem sozialen Umfeld und gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen. Die letzten Ergebnisse stammen aus dem Jahr 2011 und enthalten spezifische Daten zu Belgien