* AKIUP und IKU * Umwelt und Gesundheit * Biodiversität * Bürger und Umwelt * Nachhaltige Entwicklung unf Integration * Finanzinstrumente * Meeresumwelt
Die Umwelt ist kein Thema wie jedes andere. Die Verschmutzung macht nicht an den Grenzen halt. Daher müssen zuerst auf internationaler Ebene die notwendigen Anstöße gegeben und verbindliche Ziele gesetzt werden. In der Tat gehen 80% des belgischen Rechts in Bezug auf die Umwelt auf internationale Abkommen und die europäische Gesetzgebungen zurück.
Belgien ist ein Staat mit komplexen institutionellen Mechanismen. Daher teilen sich der Föderalstaat und die Regionen die Zuständigkeiten im Bereich Umwelt. Der Föderalstaat ist im Rahmen dieser Aufteilung unter anderem für die Koordinierung der internationalen Politik zuständig. Er beschäftigt sich also entweder mit Themen, die in seine alleinige Zuständigkeit fallen, oder er koordiniert in Zusammenarbeit mit den Regionen die Vorbereitung und zum Teil auch die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben. Der Föderalstaat und die Regionen müssen sich auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. Dies ist wichtig, da Belgien auf internationaler Ebene nur über eine einzige Stimme verfügt.
Die GD Umwelt hat sich im Bereich der internationalen Politik einige strategische Ziele gesetzt. Erstens: pro-aktiv sein, das heißt die Entscheidung schon in einem früheren Stadium beeinflussen. Zweitens: die Regionen in zunehmendem Maße einbeziehen und die Ansichten der «Stakeholders» (das heißt der Unternehmen, der NRO, der Gewerkschaften, der Verbraucher) stärker berücksichtigen. Und drittens: dafür sorgen, dass den Umweltbelangen in anderen europäischen oder internationalen Zusammenhängen Rechnung getragen wird.
Diese Abteilung umfasst folgende Zellen:
Der AKIUP ist das Koordinierungsorgan der Internationalen Umweltpolitik. Er umfasst Arbeitsgruppen, die von regionalen und föderalen Sachverständigen gebildet werden, und setzt sich bei Plenarsitzungen aus Vertretern der betreffenden Minister und Verwaltungen jeder Befugnisebene zusammen. Er hat zwei Aufgaben: die Ausarbeitung des belgischen Standpunkts, den es auf internationaler Ebene zu verteidigen gilt, und die Vorbereitung der Ratifizierung und/oder Umsetzung internationaler Abkommen oder der europäischen Gesetzgebung. Er koordiniert außerdem die Vorbereitung von Berichten, die Belgien bei diesen Instanzen einreichen muss.
Die IKU ist die Interministerielle Konferenz 'Umwelt'. Sie setzt sich aus föderalen und regionalen Ministern, die für die Umwelt zuständig sind, zusammen.
Die politischen Verantwortlichen befassen sich immer mehr mit den Auswirkungen der Umwelt auf die Gesundheit der Bürger. Auf internationaler Ebene hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Initiative ergriffen. Alle fünf Jahre hält sie eine thematische Konferenz ab. So wurden im Juni 2004 in Budapest die Fragen Umwelt-Gesundheit in Bezug auf Kinder behandelt. Belgien hat sich gegenüber der WHO in diesem Zusammenhang verpflichtet und einen nationalen Plan Umwelt und Gesundheit, den NEHAP (National Environment Health Action Plan), ausgearbeitet. Dieser Plan wird nun in Form von vier Projekten, bei denen es um die Schadstoffbelastung in Innenräumen, die Entwicklung einer spezifischen Webseite, die Beteiligung an einem Städtenetz, das eine Verbindung zwischen Verschmutzung und Gesundheit herstellt, sowie um die Ausarbeitung von Indikatoren, die die Beziehung von Umwelt und Gesundheit beschreiben, geht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt wurde von Belgien ratifiziert. Heute muss es im Rahmen einer nationalen Strategie und sektorieller Aktionspläne angewandt werden. Auch wenn die Biodiversität hauptsächlich in die Zuständigkeit der Regionen fällt, erfordert sie eine beachtliche Koordinations- und Umsetzungsarbeit vonseiten der Abteilung « Internationale Angelegenheiten » der GD Umwelt.
Die Frage der GVO (insbesondere ihre Auswirkung auf die Umwelt) fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich dieser Zelle, die als nationale Anlaustelle des internationalen Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit in Bezug auf die Verwendung und die grenzüberschreitende Verbringung der GVO fungiert.
Die Aarhus-Konvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das der Öffentlichkeit neue Rechte im Hinblick auf den Zugang zu Informationen, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zuerkennt. Dieses Übereinkommen wurde von Belgien ratifiziert. Die GD Umwelt bemüht sich um die konkrete und praktische Umsetzung dieser Rechte, sei es durch Vorbereitung neuer Gesetzestexte oder durch Kommunikationsmaßnahmen, die allen Gruppen der Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zu den gesuchten Informationen ermöglichen.
Nachhaltige Entwicklung und Integration
Die nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die künftigen Generationen das Recht bewahrt, in einer lebensfähigen Umwelt leben zu können. Sie sorgt für eine ausgewogene Integration der drei « Säulen »: Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Hier geht es darum, sowohl auf föderaler, europäischer als auch internationaler Ebene eine transversale Annäherung anzuregen. Somit bemüht sich diese Zelle um eine Zusammenarbeit mit den anderen Verwaltungsbehörden, deren Politik einen direkten Einfluss auf die Umwelt hat (zum Beispiel FÖD Mobilität, Energie und Wirtschaft). Sie bemüht sich ebenfalls, die Verwendung von natürlichen Ressourcen zu fördern (zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den FÖD Finanzen und Außenhandel). Das Ziel besteht darin, die Umweltbelange in all diesen Bereichen zu berücksichtigen und die in gleiche Richtung wirkenden politischen Bestrebungen einheitlich zu gestalten. Die Zelle arbeitet mit dem öffentlichen Dienst für die Planung der nachhaltigen Entwicklung zusammen, der unter anderem für die Ausarbeitung und die koordinierte Durchführung des Föderalen Vierjahresplans für nachhaltige Entwicklung zuständig ist.
Diese Zelle stellt die Verbindung zum europäischen Programm LIFE-ENVIRONMENT (Umwelt) her.
Die Zelle Meeresumwelt wurde erst vor kurzem ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder teilen sich drei große Aufgabenbereiche: die Koordination, die Vorbereitung, die Beteiligung und die Überwachung der internationalen Tätigkeiten im Bereich Meeresumwelt; die Verwaltung und die Bereitstellung des Materials zur Bekämpfung von Meeresverschmutzung (durch Kohlenwasserstoffe); die Beteiligung am Küstenwachdienst.