Die föderale Meeresumweltpolitik wird, genau wie die Politik anderer Umweltbereiche, durch internationale Verfahren und Strategien bestimmt, die von der Europäischen Union definiert werden.

Der belgische Teil der Nordsee umfasst lediglich einen sehr kleinen Anteil der Weltmeere.
Die föderale Meeresumweltpolitik setzt die entsprechenden internationalen Übereinkommen, Strategien und europäischen Gesetzgebungen um, und zwar:
- das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das OSPAR-Übereinkommen, das den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee deckt;
- die Umweltpolitik der Europäischen Union mit deren „Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“.