Die Genfer Konvention (UNO – 1979) über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (abgeleitet von der englischen Bezeichnung „Long-range Transboundary Air Pollution“ kurz auch als LRTAP bezeichnet) hat zum Ziel, die Luftverschmutzung auf dem europäischen Kontinent zu begrenzen, um den Menschen und seine Umwelt zu schützen.

Die Konvention wurde unter der Schirmherrschaft der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) ins Leben gerufen und sollte ursprünglich die Folgen des sauren Regens durch die Kontrolle von Schwefelemissionen eindämmen. Seitdem wurde die Konvention durch mehrere Protokolle näher präzisiert. Ihr Geltungsbereich wurde auf stickstoffhaltige Schadstoffe, fotochemische Oxidantien, Schwermetalle und POP (persistente organische Schadstoffe (POP) (HTML)) ausgeweitet.

Mit der bislang letzten Änderung, dem Protokoll von Göteborg (1999), sollen Emissionen von Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen in erheblicher Weise gesenkt werden (bei den beiden letzten Gruppen handelt es sich zudem um die Schadstoffe, die für die Entstehung von Ozonspitzenwerten verantwortlich sind).

Durch die LRTAP konnten zahlreiche Daten über Schadstoffe in der Atmosphäre zusammengetragen werden. Außerdem wurde hierdurch der Austausch einschlägiger Kenntnisse und Erfahrungen gefördert.

Die Europäische Kommission hat im Übrigen zusammen mit den USA eine neue „Task Force“ ins Leben gerufen, die sich eigens mit der Verschmutzung der Atmosphäre im Rahmen der LRTAP-Konvention beschäftigt.

Die Europäische Union hat sich diese Aufgabe ebenfalls zueigen gemacht. Mehrere europäische Richtlinien zielen deswegen darauf ab, die Emissionen der verantwortlichen Schadstoffe zu reduzieren. Zu nennen ist dabei insbesondere die europäische Richtlinie 2001/81/EG (.PDF), in der Emissionsobergrenzen für bestimmte Luftschadstoffe festgesetzt werden. Dieser Richtlinie gemäß dürfen die Mitgliedstaaten bei den Emissionen von bestimmten Schadstoffen, darunter Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen, „Obergrenzen“ bzw. maximale Mengen nicht mehr überschreiten. Für Belgien dürfte die Einhaltung dieser Richtlinie bis 2010 eine Senkung der NOx- Emissionen um 50 % und der VOC-Emissionen um 60 % (im Vergleich zum Jahr 1990) mit sich bringen.

Jeder Mitgliedstaat kann frei entscheiden, mit welchen Maßnahmen er diese Ziele erreichen will. Mit der inzwischen in Kraft getretenen europäischen Richtlinie 2004/42/EG (.PDF) soll insbesondere der hohe Gehalt an Lösemitteln in Farben und Lacken drastisch reduziert werden.

Durch das Programm „Clean Air for Europe“ (WEB) (CAFE), also „Saubere Luft für Europa“, soll bis 2020 eine zufrieden stellende Luftqualität herbeigeführt werden, die keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt mehr zur Folge hat. Dem Lenkungsausschuss dieses Programms gehören Vertreter der Mitgliedstaaten, der WHO, mehrerer Industriebranchen, NRO aus dem Umweltbereich und europäischer Behörden an.

Damit diese ehrgeizigen Ziele verwirklicht werden können, geben die themenbezogenen Strategien den Weg bis 2020 vor. Den Schwerpunkt der Strategie bilden 5 prioritäre Schadstoffe, darunter die Ozonvorläufersubstanzen. Die fünf Schadstoffe sind Feinstaub (Grenzwert 2,5), NH3, NOx, SO2 und VOC. In der im April verabschiedeten neuen Richtlinie 2008/50/EG (.PDF) wird ein Grenzwert für Feinstaub von weniger als 2,5 µm Durchmesser festgelegt, der bis 2013 verbindlich wird.

Einer der Grundsätze des CAFE-Programms lautet, sicherzustellen, dass Analysen auf den bestmöglichen verfügbaren Informationen beruhen. Die wesentlichen Bewertungsinstrumente werden zudem einer unabhängigen kritischen Analyse unterzogen, bevor sie in Studien entwickelt und verwendet werden.