Der Vertrauensarzt* Ihrer Krankenkasse* wird Ihnen keine Vorabgenehmigung* erteilen, wenn die medizinische Behandlung, für die Sie eine Vorabgenehmigung* beantragen:
- nicht von der Pflichtversicherung rückerstattet wird (z.B. Kuraufenthalte,...);
- auf belgischem Hoheitsgebiet innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist erteilt werden kann, unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustandes zu diesem Zeitpunkt und des zu erwartenden Krankheitsverlaufs;
- einen experimentellen Charakter hat;
- Sie einem Sicherheitsrisiko aussetzen wird, das unter Berücksichtigung des möglichen Nutzens der gewünschten grenzüberschreitenden medizinischen Behandlung nicht als akzeptabel betrachtet werden kann;
- die Bevölkerung einem erheblichen Sicherheitsrisiko in Folge der betreffenden medizinische Behandlung aussetzen wird;
- von einem ausländischen Gesundheitsdienstleister erbracht wird, der die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen, die durch die Gesetzgebung des Behandlungsmitgliedsstaates vorgesehen sind, nicht erfüllt.

 

* Siehe Glossar