Ab dem 1. Januar 2015 muss ein Hersteller, der eine Umweltinformation auf seinem Produkt anbringen will, zunächst eine Lebenszyklusanalyse durchführen lassen und diese in eine für die Öffentlichkeit zugängliche Datenbank registrieren. Die Gesetzgebung (KE Umweltinformationen vom 22/05/2014) gilt für alle Bauprodukte, die in Belgien in den Handel gebracht oder auf dem Markt angeboten werden.

Achtung! Sie sind also nur verpflichtet, eine LZA durchzuführen, wenn Sie eine Umweltinformation auf Ihrem Produkt erwähnen wollen.

Wie muss ein Hersteller eine LZA durchführen und kontrollieren lassen?

Der Hersteller betrachtet die globalen Auswirkungen auf die Umwelt, die das Produkt während seines gesamten Lebenszyklus hat: von der Produktion bis zur Abfallverwertung. Zur Durchführung einer LZA muss der Hersteller für jeden Prozess sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden Rohstoffe kennen. Eine Umweltproduktdeklaration (EPD, Environmental Product Declaration) ist eine standardisierte Weise, um Umweltinformationen zu übermitteln. Der Hersteller muss letztendlich jede Umweltproduktdeklaration, wofür die LZA als Basis dient, von einer dritten, unabhängigen Partei kontrollieren lassen.

Zentrale Datenbank: Bewertung auf Gebäudeebene

Die Hersteller müssen die spezifischen Umweltinformationen über ihre Bauprodukte in eine für die Öffentlichkeit zugängliche Datenbank einführen. Auf jedem Bauprodukt mit einer Umweltinformation wird ein Verweis auf diese Datenbank angebracht sein (www.environmentalproductdeclarations.eu).

Die Bewertung der Umweltauswirkungen von Bauprodukten erfolgt am besten auf der Ebene des Gebäudes oder des Gebäudeelements. Daher arbeitet unser FÖD mit den Regionen zusammen. Sie entwickeln ein Rechenmodul zur Berechnung der Umweltauswirkungen der Bauprodukte auf Gebäudeebene für (zum Beispiel) Architekten und Behörden. Dazu werden sie die föderale Datenbank mit den spezifischen auf LZA basierten Umweltinformationen benutzen.

 - Mehr Informationen zu den Umweltauswirkungen von Gebäuden finden Sie für Flandern bei der Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij (OVAM);
- für Brüssel beim Brussels Instituut voor Milieubeheer (BIM)– Brüsseler Institut für Umweltmanagement)
- für die Wallonie beim Portail de l’énergie en Wallonie (Energieportal der Wallonie, besteht in französischer und deutscher Sprache). 

Was sind die Vorteile?

- ein umfassender und objektiver Überblick über die Umweltauswirkungen Ihres Produktes 
- ein besseres Verständnis über Ihren Produktionsprozess, wodurch Sie Verbesserungsinitiativen aufstellen können
- eine korrekte Bewertung von Bauprodukten: nämlich nicht nur auf Produktebene, sondern auch auf Gebäudeebene und mit spezifischen Daten

EPD-Regeln

Die detaillierten Regeln, denen eine EPD entsprechen muss, finden Sie im B-EPD-Programm.

Nähere Informationen

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten.