Die Föderale Umweltinspektion führt Kontrollen nicht einheimischer (exotischer) Arten in Belgien durch:

Kontrolle bedrohter Pflanzen und Tiere

Die Überwachung des Marktes für Tiere und Pflanzen, die laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES)  geschützt sind, betrifft lebende Tiere, Pflanzen und Produkte, die aus Arten hergestellt werden, beispielsweise Elfenbein oder präparierte Tiere.

Die Kontrollen werden durchgeführt:

  • in Belgien in Geschäften, Zoohandlungen, bei Züchtern und Privatleuten, bei Antiquitätenhändlern, in Auktionshäusern, bei Altwarenhändlern, auf Flohmärkten usw.
  • an den Zugängen zum Hoheitsgebiet; beispielsweise auf Flughäfen.

Bei diesen Kontrollen arbeitet die Föderale Umweltinspektion aktiv zusammen mit:

Anzahl der vom Inspektionsdienst 2017 und 2018 durchgeführten Kontrollen

  2017 2018 2019 2020 2021 2022
Kontrollen 111 325 304 287 305 262
Protokoll aufgrund eines Verstoßes 53 134 115 86 70 59
Protokoll mit Beschlagnahme 16 23 52 12 10 19
Abmahnung 21 45 32 32 31 62

Die wichtigsten Beschlagnahmen beziehen sich auf Objekte aus Elfenbein.

Bei den jüngsten Kontrollen wurden Koralle, präparierte Tiere, Leopardenfelle, Pott- und Narwalzähne, getrocknete Seepferdchen, Schildkrötenpanzer, Schwerter von Sägefischen vom Markt genommen.

Die beschlagnahmten Tiere sind hauptsächlich Papageien und Reptilien, die in Belgien sehr intensiv gehandelt werden.

Beispiel: die Elfenbeinkampagne 2018

2018 kontrollierten die Inspektoren rund 30 belgische Antiquitäten- und sonstige Händler, die Objekte aus Elfenbein verkauften, um die Legalität zu überprüfen.

34 Antiquitätenhändler und 3 Auktionshäuser wurden hauptsächlich in Brüssel, Antwerpen und Gent kontrolliert. Die Inspektoren des FÖD begaben sich auch auf Flohmärkte und in Second-Hand-Läden. Sie überprüften jedes Mal die Herkunft des zum Verkauf angebotenen Elfenbeins, sowie die erforderlichen Altersnachweise und/oder CITES-Zertifikate.

Insgesamt wurden 25 Verstoßprotokolle und 12 Abmahnungen verfasst. Mehr als 170 Exemplare wurden beschlagnahmt oder freiwillig abgegeben. Die gesetzwidrig handelnden Verkäufer riskieren Geldbußen zwischen 208 und 400.000 Euro.

Diese strikten Regeln wurden eingeführt, um den Elfenbeinhandel besser zu kontrollieren und dadurch Schmuggel und Wilderei zu verhindern, um die Elefanten zu schützen. Antiquitätenhändler haben, als Experten, die Pflicht, sich und ihre Kunden über die geltende Gesetzgebung zu informieren.

die Kontrolle exotischer invasiver Arten

ATTENTION

WICHTIGER HINWEIS

Die GD Umwelt ist die für den Import, Export und Transit exotischer invasiver Arten in Belgien zuständige Behörde.

Die Abteilungen der Generaldirektion Zoll und Akzisen des FÖD Finanzen und der FASNK haben die Aufgabe, an den Grenzen die Einführung invasiver Arten zu ermitteln. Diese Überprüfungen erfolgen im Rahmen ihrer üblichen Kontrollen auf der Grundlage eines Protokolls, das mit der GD Umwelt vereinbart wurde.

Die Inspektoren und Kontrolleure der GD Umwelt intervenieren auf ihre Veranlassung, um zu überprüfen, ob es sich bei den eingeführten Waren um invasive Arten handelt. Diese Überprüfungen werden mit Unterstützung des nationalen wissenschaftlichen Sekretariats für invasive Arten durchgeführt.

Bei Verstößen stellt die Föderale Umweltinspektion Protokolle aus.

Die GD Umwelt erteilt außerdem Ausnahmegenehmigungen für jede grenzüberschreitende Bewegung exotischer invasiver Arten bezüglich eines Mitgliedstaates der Union oder eines Drittstaates.