Die Föderale Umweltinspektion führt Kontrollen hinsichtlich der Markteinführung chemischer Substanzen durch.

Die europäische Gesetzgebung über Chemieprodukte REACH (Registration, Evaluation and Authorization of CHemical substances) sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union Kontrollen der chemischen Substanzen durchführt, die auf seinem Markt erhältlich sind.

Der Zweck der Kontrollen besteht darin, zu gewährleisten, dass die auf den Markt gebrachten chemischen Substanzen, sowohl für sich, als auch in Mischungen enthalten, in der Datenbank der der ECHA registriert sind und dass ihr Gefahrenpotenzial korrekt bewertet wurde.

Bei den Kontrollen liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Überprüfung:

  • der Registrierung der Substanzen;
  • der Unterlagen, etwa der Sicherheitsdatenblätter (Safety Data Sheet - SDS);
  • der Kennzeichnung gemäß der europäischen CLP-Verordnung über die  Klassifizierung (classification), Kennzeichnung (labelling) und Verpackung  (packaging) von Substanzen und Mischungen.
  • der Einhaltung der Einschränkungen, denen die Substanzen für sich, in einer Mischung oder in einem Artikel unterliegen;

Bestimmte chemische Substanzen, die als gefährlich eingestuft sind, wie beispielsweise die, die den PIC-Verfahren unterliegen, oder persistente organische Schadstoffe sind ebenfalls Gegenstand von Kontrollen durch die Föderale Umweltinspektion.

Beispiel einer mehrjährigen REACH-Kampagne: Kontrolle des Gehalts von Cadmium, Blei und Nickel in Modeschmuck

2015 und 2016 wurden in Geschäften, die Modeschmuck verkaufen, mehrere Verstöße festgestellt.

Daher verstärkte die Generalverwaltung Zoll und Akzisen des FÖD Finanzen die Kontrollen an den Zugängen zum Hoheitsgebiet, und die Umweltinspektion kontrollierte verstärkt in Geschäften, wobei insbesondere aus China importierter Schmuck unter die Lupe genommen wurde.

Bei diesen Kontrollen wird der Cadmium-, Blei- und Nickelgehalt vor Ort gemessen. Wenn Zweifel bestehen, werden Proben für Laboranalysen genommen.

Ein erhöhter Cadmium- und Bleigehalt kann ein Gesundheits- und Umweltrisiko darstellen. Nickel kann eine Allergie verursachen, die zu einem Kontaktekzem führt.

2017 wurden mehr als 500 kg nicht-konformen Schmucks nicht für die Markteinführung in der EU zugelassen.

2018 wurden erneut Kontrollen an den Zugängen zum Hoheitsgebiet, aber auch im Einzelhandel durchgeführt. 380 Kilo Schmuck (von 4.900 kontrollierten Kilo) wurden nicht für die Markteinführung zugelassen. In den Geschäften wurden 3 Verstöße festgestellt, wobei 300 Schmuckstücke bei 27 Firmen kontrolliert wurden. In den meisten Fällen wurde der Verkauf des Schmucks aufgrund eines zu hohen Cadmiumgehalts untersagt.

Im Jahr 2019 wurden 26 Fälle von Importen, hauptsächlich aus China, überprüft. Von diesen 26 Fällen von Importen waren nur 7 für den belgischen Markt bestimmt; die anderen waren für Frankreich, die Niederlande und Italien bestimmt. Die Inspektoren haben zwei Wochen lang intensive Kontrollen beim Zoll durchgeführt, haben mehr als 500 Kisten geöffnet und haben 366 verschiedene Schmuckstücke getestet. 7 der 26 kontrollierten Partien importierter Schmuckstücke stellten einen Verstoß gegen das Gesetz dar. Diese 7 Partien importierter Schmuckstücke betrafen Sendungen nach Frankreich und Italien.

In den meisten Fällen ist der Verkauf von Schmuckstücken wegen eines zu hohen Cadmiumgehalts verboten. Sie werden entweder vernichtet oder auf Kosten der europäischen Unternehmen, die diese Produkte in die EU importieren, wieder exportiert. Man muss darauf hinweisen, dass die Privatperson, die solche Artikel importiert, als Importeur gilt und daher damit rechnen muss, dass sie die Konsequenzen tragen muss.  

Kontrollen von nach Belgien importiertem Modeschmuck in den Jahren 2015 bis 2020

Jahr Kontrollierte Importe Importe mit Verstoß Anzahl „überprüfte“ kg Anzahl der nicht-konformen Schmuckstücke
2015 44 11 (= 25%) - +/- 400 kg
2016 30 4 (= 13%) 9 000 +/- 500  kg (= 5,6%)
2017 14 5 (= 36%) 10 500 587 kg (= 5,6%)
2018 4 2 (= 50%) +/- 4 900 +/- 380 kg (= 7,8%)
2019 26 7 (= 27%) 27 330 +/- 1000 kg (= 3,7%)
2020 6 1 (= 16%) 6317 2780 kg (= 44%)

 Ratschläge für den Schutz nach dem Kauf  

Modeschmuck erfreut sich großer Beliebtheit. Durch einfache Vorkehrungen lassen sich die Gesundheitsrisiken begrenzen.

Sie möchten Modeschmuck tragen? Warum nicht, vermeiden Sie aber unbedingt:

  • ihn in den Mund zu nehmen;
  • ständig dasselbe Schmuckstück zu tragen;
  • den Kontakt dieser Schmuckstücke mit gereizter oder verletzter Haut.

Sie kaufen häufig online? Vorsicht…

  • Im Internet werden Herkunft oder Zusammensetzung der Schmuckstücke selten angegeben.
  • Bei Schmuck, der zu sehr niedrigen Preisen verkauft wird, ist doppelte Vorsicht geboten.

Sie kaufen im Geschäft? 

  • Informieren Sie sich über Zusammensetzung und Herkunft des Schmucks.
  • Erhöhte Vorsicht ist geboten, wenn der verkaufte Schmuck sehr billig ist oder aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert wird. Dort ist die Gesetzgebung selten so streng wie in Europa.

Daheim gilt: Achtung bei kleinen Kindern oder Heranwachsenden 

  • Bewahren Sie den Schmuck außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Lassen Sie ihren Schmuck nicht auf einem niedrigen Schrank oder einem Nachttisch liegen. Kleine Kinder nehmen glitzernde Gegenstände gerne in den Mund und verschlucken möglicherweise die kleinsten Teile (Perlen, Anhänger usw.).
  • Benutzen Sie einen abschließbaren Schmuckkasten.
  • Schenken Sie Kindern keinen Modeschmuck mit Metallteilen
  • Heranwachsende neigen dazu, ständig denselben Schmuck zu tragen. Klären Sie sie über die Risiken auf und informieren Sie sie über diese Gesundheitsratschläge.

Sie möchten sich von einem Modeschmuckstück trennen? Werfen Sie es nicht in den Müll!

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Entsorgungsunternehmen, das für Ihre Region zuständig ist und fragen Sie nach, welche Art der Sammlung für derartigen Abfall vorgesehen ist.