Mit der Organentnahme verbundene Kosten

Seit Dezember 1989 werden im Belgischen Staatsblatt die Kosten einer Entnahme nach dem Tode genannt. Sie umfassen:

  • Die Überwachung und Vorbereitung eines Spenders im Hinblick auf die Entnahme der für eine Transplantation bestimmten Organe,
  • Die Entnahme von Organen nach dem Tode und deren Konservierung im Hinblick auf die Transplantation.

    Ab der zu diesem bestimmten Zweck erfolgten Feststellung des Hirntods wird der sozialen Sicherheit des „Spenders“ keinerlei Leistung mehr in Rechnung gestellt.

    Ab diesem Moment werden die Leistungen von der Krankenkasse des Empfängers getragen, insofern dieser das Organtransplantat tatsächlich erhalten hat. Sie umfassen alle mit der Entnahme verbundenen medizinischen und pharmazeutischen Kosten, sowie die Krankenhaus- und alle Transportkosten.

    Wenn es sich um ein im Ausland entnommenes Organ handelt und die Transportkosten über denen der von der Krankenkasse vorgesehenen Kosten für den Eingriff liegen, kann das Kollegium der Ärzte-Direktoren (LIKIV) eine höhere finanzielle Beteiligung beschließen.

     Mit der Transplantation verbundene Kosten

    Die Kriterien für eine Eintragung als Empfänger-Kandidat bei einem belgischen Transplantationszentrum wurden im Jahr 2007 leicht abgeändert.

    Nun muss der Empfänger-Kandidat entweder die belgische Staatsangehörigkeit oder die eines der Mitgliedsstaaten von Eurotransplant besitzen und seit mindestens 6 Monaten entweder in Belgien oder in einem der Mitgliedsstaaten von Eurotransplant wohnhaft sein.

    Die Kosten für die Eintragung bei Eurotransplant wird vom LIKIV übernommen, wenn die Transplantation durchgeführt wurde.

     

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