Eine Krankenhausfunktion* ist eine Art krankenhausweiter Dienstleistung. Krankenhausfunktionen sind transversal und übergreifen die verschiedenen Abteilungen des Krankenhauses. Einige Beispiele:

Flandern:
Eine Übersicht der anerkannten Krankenhausfunktionen in Flandern finden Sie hier.
 

Zulassung


Auch für Krankenhausfunktionen* sind Zulassungsnormen* festgelegt worden. Es gibt z. B. spezielle Normen für die Einrichtung der Krankenhausapotheke, die Aufgaben des Krankenhausapothekers, die Organisation der Dienstleistung und für die Beratungsgremien für Arzneimittel und medizinisches Material.

 

Kontrolle und Auswertung

  • Deutschsprachige Gemeinschaft:

Die Kontrolle von Krankenhausfunktionen ist Teil der Inspektionen und Audits von Krankenhäusern.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft arbeitet mit der flämischen „Zorginspectie“ (flämische Inspektionsbehörde) zusammen, um die Inspektionen in ihren beiden Krankenhäusern (insbesondere die Pflegequalität) zu gewährleisten.

Die Kontrolle richtet sich insbesondere auf die Qualität der Pflege in der täglichen Versorgung der Krankenhauspatienten. Dies geschieht auf drei verschiedenen Ebenen: Struktur, Prozesse und Resultate. Außerdem werden Führung, Strategie und Politik, die Sicherheit des Patienten und das Qualitätssystem im gesamten Krankenhaus regelmäßig geprüft.

Darüber hinaus können die beiden Krankenhäuser auch selbst neue Anerkennungen beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen.

  • ​Flandern:

Die Kontrolle von Krankenhausfunktionen ist Teil der Inspektionen und Audits von Krankenhäusern.

  • Wallonische Region:

Die Funktionen, die in den Krankenhäusern auf wallonischem Territorium (außer der deutschsprachigen Gemeinschaft) oder den 4 französischsprachigen Universitätskliniken (St Luc Woluwé, Erasme, Lüttich und Mont-Godinne) ausgeübt werden, unterliegen den gleichen Genehmigungsverfahren wie alle anderen Teile des Krankenhauses.

Für die wallonische Region und die 4 französischsprachigen Universitätskliniken (St Luc Woluwé, Erasme, Lüttich und Mont-Godinne), besuchen Sie das Portal "Action Sociale et Santé en Wallonie".
 

  • Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (Brüssel):

Die Normen werden jährlich vom Inspektionsdienst und Gesundheitsdienst der gemeinsamen Gemeinschaftskommission geprüft. Weiter gibt es Kontrollen bei einer Änderung der Zahl der Bette, einer Änderung des Verwalters, einer Änderung innerhalb eines Vereins ohne Erwerbszweck, wie des Namens des Vereins ohne Erwerbszweck, der Anschrift oder des Standorts.
 

* Wortregister