Die europäische Politik zur Förderung von nachhaltigen Biokraftstoffen ist Teil der gesamten Klimaschutzmaßnahmen. Das angestrebte Ziel von Biokraftstoffen ist es, die Intensität der Treibhausgasemissionen von fossilen Brennstoffen bis zum 2020 um 6 Prozent (Richtlinie 2009/30/EG) zu verringern. Deswegen muss die Intensität der Treibhausgasemission eines Biokraftstoffes unbedingt unter der eines fossilen Brennstoffes liegen.

Zu diesem Zweck werden fünf Umweltkriterien festgelegt (Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien umgesetzt in belgisches Recht durch den Königlichen Erlass vom 26/11/2011):

• Das erste Kriterium bezieht sich auf die Bilanz der Treibhausgasemissionen des Biokraftstoffes. Sie muss weniger als 35 % dieser für fossile Brennstoffe betragen. Dieser Grenzwert soll auf 50 % (2017), dann auf 60 % (2018) erhöht werden.
• Die folgenden drei Kriterien sollen die Flächen vor den Landnutzungsänderungen schützen. Sie schützen die biologisch vielfaltigen Flächen, die Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und die Torfmoore.
• Schließlich müssen die in der Europäischen Union erzeugten und für die Herstellung verwendeten pflanzlichen Stoffe die Bedingungen erfüllen, die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehen werden. Dieses Kriterium gilt nicht für die außerhalb der Europäischen Union erzeugte Biomasse.

Die gesamten Vorschriften sind in einem Dokument enthalten, das von der politischen Behörde (die Mitgliedstaaten oder der europäische Kommission) genehmigt werden muss. Dieses Dokument heißt Qualitätsschema oder Zertifizierungsschema. Konkret benutzen die Wirtschaftsteilnehmer dieses Schema, um nachzuweisen und zu gewährleisten, dass ihr Biokraftstoff den europäischen Umweltkriterien entspricht.

In Belgien müssen Professionelle die Lose von Biokraftstoffe vermarkten die Lose in einer Datenbank eintragen, mit Vermerk der Nachhaltigkeitskriterien. Sie können dann diese Lose oder Teile dieser Lose zu ihren Kunden überweisen. So sind die Firmen in der Lage en Respekt der Nachhaltigkeitskriterien gegenüber ihrer kommerziellen Partner zu beweisen.

Zertifizierungsschema

Während des ganzen Produktlebenszyklus von Biokraftstoffen werden Schlüsselangaben aufbewahrt und an jeden der Wirtschaftsbeteiligten weitergeleitet. Dieser Zyklus umfasst die Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Stoffen, die Sammlung und den Transport dieser Stoffe nach den Sammelstellen, die Verarbeitungsstufen des Rohstoffes zur Erzeugung eines Biokraftstoffes und den Transport dieses Biokraftstoffes nach dem Ort, wo er in fossilen Brennstoffen gemischt wird.

All diese Regeln werden in ein Dokument gesammelt, dieses Dokument heißt Qualitätsschema oder Zertifizierungsschema. Konkret benutzen die Wirtschaftsteilnehmer dieses Schema, um nachzuweisen und zu gewährleisten, dass ihr Biokraftstoff den europäischen Umweltkriterien entspricht. Dieses Schema wird durch die europäische Kommissiongenehmit und sind hier verfügbar: http://ec.europa.eu/energy/renewables/biofuels/sustainability_schemes_de.htm

Die Generaldirektion des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt überwacht, dass alle in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe mit einer Konformitätserklärung versehen werden, die die Übereinstimmung mit den Umweltkriterien belegt.
 

Dokument