Sonstige Bestimmungen über Werbung 

Die Werbung für Lebensmittel wird auch durch den Königlichen Erlass vom 17. April 1980 über die Werbung für Lebensmittel geregelt, geändert durch die Königlichen Erlasse vom 29. März 2012 und 08. September 2015 (konsolidierte Fassung). 

Das Grundprinzip, auf dem diese Entscheidung beruht, lautet: In der Werbung für Lebensmittel ist es verboten, der Zusammensetzung Eigenschaften zuzuschreiben, die sich auf objektive oder messbare Kriterien beziehen und die nicht nachgewiesen werden können. 

Auch horizontale Rechtsvorschriften über Marktpraktiken finden Anwendung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft, der für diesen Bereich zuständig ist. 

Kontrolle 

Die Föderalagentur für die Sicherheit der Lebensmittelkette, die Generaldirektion Wirtschaftsinspektion des FÖD Wirtschaft, die Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (für die in Apotheken verkauften Nahrungsergänzungsmittel) sind die drei Stellen, die tätig werden können, wenn ein Verstoß bezüglich Etikettierung oder Werbung (einschließlich der Angaben) festgestellt wird.