Lebensmittel können mit pathogenen Bakterien kontaminiert sein, die Vergiftungen verursachen können. Sie können Chemikalien enthalten, die für unsere Gesundheit schädlich sind. Es können Inhaltsstoffe zugesetzt sein, die bei einer zu großen Menge ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln kann irreführende oder täuschende Informationen oder solche, die für den Verbraucher wichtig sind, um das Lebensmittel richtig zu lagern oder eine bewusste Konsumentscheidung zu treffen, enthalten. Lebensmittel befinden sich in Verpackungen, deren Bestandteile in die Lebensmittel gelangen können. Die Industrie ist innovativ, entwickelt neue Lebensmittel und nutzt neue Technologien. Die Gesundheit und die Interessen der Verbraucher müssen daher geschützt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Festlegung von Ernährungsnormen, die von den Wirtschaftsbeteiligten in der Lebensmittelkette einzuhalten sind. Dies ist eine der wesentlichen Tätigkeiten des Risikomanagements. 

Ziel des Lebensmittelrechts ist es, ein hohes Schutzniveau für Leben und Gesundheit der Menschen zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Dieses Ziel ist in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen. Ein anderes Ziel ist es, den freien Verkehr von Produkten innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten, die den Grundsätzen und Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen. 

Auf europäischer Ebene legt die Verordnung (EG) Nr. 178/2002, auch „Allgemeines Lebensmittelrecht“ genannt, die grundlegenden Definitionen, die allgemeinen Grundprinzipien und die allgemeinen Anforderungen des Lebensmittelrechts fest. Diese Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für alle spezifischen Lebensmittelnormen des abgeleiteten Rechts, wie z. B. Kennzeichnungsnormen, Normen für Zusatzstoffe, Normen für Kontaminanten usw., und verfolgt einen integrierten Ansatz „vom Erzeuger bis zum Verbraucher“, der jeden Sektor und jeden Akteur der Lebensmittelkette einbezieht. 

Auf belgischer Ebene ist der rechtliche Rahmen der Ernährungsnormen das Gesetz vom 24. Januar 1977 zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher bei Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen. Für bestimmte Normen können auch andere Gesetze gelten, wie z. B. das Gesetz vom 6. April 2010 über Marktpraktiken und Verbraucherschutz für die Normen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung. 

  

Bei der Ausarbeitung des Lebensmittelrechts müssen eine Reihe von Grundsätzen berücksichtigt werden, insbesondere die folgenden: 

  • Die Gesetzgebung sollte sich generell auf eine Risikoanalyse stützen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Verordnungen nach einem sogenannten „Risikomanagementprozess“ beschlossen werden, bei dem die verschiedenen möglichen Optionen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Risikobewertung, der anderen legitimen Faktoren (z. B. der technischen Durchführbarkeit der Maßnahmen, der wirtschaftlichen Auswirkungen, der Durchführbarkeit der Überwachung, der Tradition, der sozialen Auswirkungen usw.) und gegebenenfalls des Vorsorgeprinzips (siehe unten) abgewogen werden. Ziel ist es, je nach Risiko die am besten geeigneten und wirksamsten Maßnahmen zu bestimmen. 

  • Der Gesetzgeber kann sich auf das Vorsorgeprinzip berufen, wenn zwar Informationen über mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen vorliegen, aber wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen. 

  • Die Parteien, die ein Interesse an der Gestaltung der Rechtsvorschriften haben, einschließlich der Bürger, müssen in allen Phasen offen und transparent konsultiert werden, entweder direkt oder über repräsentative Gremien. In Belgien geschieht diese Konsultation über den Beirat für Lebensmittelpolitik und den Gebrauch von anderen Verbrauchsgütern. 

  • Internationale Normen werden bei der Ausarbeitung des Lebensmittelrechts berücksichtigt, sofern sie existieren oder gerade verabschiedet werden. Dabei geht es vor allem um die Normen des Codex Alimentarius. Dieser Grundsatz erleichtert die Akzeptanz von Normen durch andere Länder und ermöglicht es, Konflikte zu vermeiden, die von der Welthandelsorganisation (WTO) geschlichtet werden.  

Wer arbeitet das Lebensmittelrecht aus? 

Die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelnormen ist auf europäischer Ebene harmonisiert. In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten dieselben Normen. Die Gesetzgebung wird von den Europäische Institutionen entweder im Rahmen eines sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (früher als „Mitentscheidung“ bezeichnet) oder im Rahmen eines Verfahrens, bei dem der Europäischen Kommission Befugnisse übertragen werden, dem sogenannten „Komitologieverfahren“, beschlossen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind direkt an den verschiedenen Phasen dieser Verfahren beteiligt. Für Belgien ist dies der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt. 

In Sektoren, die auf europäischer Ebene nicht harmonisiert sind (z. B. Pflanzen und ihre Extrakte, Nicht-Kunststoff-Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen), werden die nationalen Lebensmittelnormen vom FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ausgearbeitet, mit Ausnahme der Hygienenormen (siehe dazu die FASNK). 

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