Der Beirat für Lebensmittelpolitik und die Verwendung anderer Konsumgüter sorgt für Transparenz und Konsultation zwischen allen Parteien, die an der Ausarbeitung von Lebensmittelgesetzen und an der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln beteiligt sind. Der Beirat kommt damit den Verpflichtungen aus dem Europäischen Lebensmittelrecht nach, die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist. Der Beirat besteht jedoch schon seit 1989. Es sei darauf hingewiesen, dass der Beirat auch andere Konsumgüter zu seinem Arbeitsgebiet zählt. 

Im Beirat werden Informationen ausgetauscht und Ratschläge und Stellungnahmen zu allen Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln sowie zu den auf belgischer, europäischer oder internationaler Ebene entwickelten Regulierungs- und Normungsmaßnahmen formuliert. In diesem Zusammenhang ist es eine Konsultationsplattform, auf die sich der FÖD stützt, um eine föderale Position zur Ernährungspolitik auszuarbeiten. Der Beirat erfüllt auch die Rolle des nationalen Codex Alimentarius-Ausschusses. 

Die Stellungnahme des Beirats ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um nationale Rechtsvorschriften über die Zusammensetzung, Etikettierung oder Werbung für Lebensmittel geht (mit Ausnahme von Entscheidungen, die in Umsetzung internationaler Verpflichtungen getroffen werden, und von Entscheidungen, für die eine Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrats gesetzlich vorgesehen ist). 

  

Rechtsgrundlage 

  • Artikel 22 des Gesetzes vom 24. Januar 1977 über den Schutz der Gesundheit der Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel und andere Produkte, geändert durch die Gesetze vom 22. März 1989, 22. Dezember 2003 und 1. März 2007 (siehe konsolidierte Fassung).  

  • Geschäftsordnung (PDF) 

Zusammensetzung 

Die Zusammensetzung des Beirates ist im Königlichen Erlass vom 7. juni 2009 in der durch den Königlichen Erlass vom 10. Januar 2017 geänderten Fassung (konsolidierte Fassung) festgelegt. Der Beirat wird vom Generaldirektor der Generaldirektion für Tiere, Pflanzen und Lebensmittel geleitet und setzt sich aus Vertretern der wichtigsten Berufsgruppen, von Verbraucherverbänden und anderen zuständigen Behörden zusammen. Die Mitglieder werden durch einen Ministeriellen Erlass für vier Jahre ernannt. 

  

Versammlungen 

Versammlungskalender für 2022: 

  • 22. Februar 
  • 10. Mai  
  • 18. Oktober 

Bei Bedarf kann der Beirat auch außerhalb dieser Termine tagen. Der Beirat kann auch in Arbeitsgruppen zusammenkommen, um bestimmte Themen zu erörtern. 

Protokolle (nur auf NL und FR)


Stellungnahmen und Mitteilungen  (nur auf NL und FR)