Für Blattsalate, frischen und verarbeiteten Spinat und Rucola wurden Europäische Höchstwerte festgelegt. Gefrorener Spinat ist in Bezug auf die Nitrataufnahme wichtiger als frischer Spinat, kann aber die Nitratnorm leichter einhalten, da der Stoff mit Kochwasser entfernt werden kann. 

Der Nitratgehalt in Blattsalaten hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Jahreszeit und den Anbaubedingungen (im vollen Boden oder im Gewächshaus). Auch bei den verschiedenen Salatsorten gibt es große Unterschiede; Eisbergsalat beispielsweise enthält weniger Nitrat als andere Salate. Daher sind verschiedene Höchstwerte festgelegt, die jeweils so niedrig sind, wie es vernünftigerweise erreichbar ist. 

Auch für Rucola, der mitunter bemerkenswert hohe Nitratwerte aufweist, wurden spezielle Normen festgelegt. 

Für Nitrat in Babynahrung gibt es eine besonders strenge Norm

Da sich Nitrat unter dem Einfluss von verderblichen Mikroorganismen in das gefährlichere Nitrit umwandeln kann, hat Belgien noch Nitritnormen (NL|FR) für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern. Nitrit kann bei Säuglingen eine akute Zyanose verursachen. Allerdings ist die Gefahr der Nitritbildung bei selbstgemachten Gemüsebreien größer. 

Auch andere Stoffe in Pflanzen können Gesundheitsrisiken bergen. Auf belgischer Ebene verbietet der Königliche Erlass vom 31. august 2021 (NL|FR) die Verwendung einiger Pflanzen in/als Lebensmittel. Darüber hinaus werden in diesem Erlass die Verwendungsbedingungen für eine Reihe von Pflanzen festgelegt, einschließlich der Höchstwerte für bestimmte toxische Stoffe, die von diesen Pflanzen produziert werden können. 

Auf europäischer Ebene gab es in den letzten Jahren viele Entwicklungen im Bereich der Pflanzentoxine als Kontaminanten in Lebensmitteln. Es gibt zwei Hauptquellen für Pflanzentoxine in Lebensmitteln. Dies betrifft zum einen das Vorhandensein von giftigen Unkräutern, die mitgeerntet und nicht vollständig entfernt wurden, und zum anderen das inhärente Vorhandensein von Toxinen in einigen als Nahrungsmittel verwendeten Pflanzenarten. 

Die Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin, die im Stechapfel (Datura) und damit in einigen Lebensmitteln wie Getreide vorkommen, können ein akutes Risiko für Verbraucher darstellen (EFSA-Veröffentlichungen von 2013, 2016, 2018). Es gibt bereits Europäische Normen für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder, die Hirse, Sorghum, Buchweizen oder deren Derivate enthält. Weitere Normen werden derzeit entwickelt, vor allem für Lebensmittel auf der Basis von Mais, Hirse, Buchweizen und Sorghum sowie für Kräutertees

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Risikobewertung für Pyrrolizidinalkaloide durchgeführt (2011, 2015, 2016, 2017). Diese Stoffe sind krebserregend und kommen in bestimmten Unkrautarten vor, darunter Senecio, Borago und Heliotropium. Giftige Stoffe solcher Pflanzen können über den Blütenstaub in Honig, über die Samen in Gewürze und über die Blätter in Kräutertees und Küchenkräuter gelangen. Auf globaler Ebene ist ein Leitfaden zur Verhinderung von Kontamination ausgearbeitet. Zum Schutz der Verbraucher werden derzeit in Europa gesetzliche Grenzwerte für Tees und Kräutertees, Küchenkräuter (wo die häufig hohe Kontamination von Oregano bekannt ist) und Gewürze (Kreuzkümmel), pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel und Pollen entwickelt. Die Verwendung von Borago als Gurkenkraut oder als Gemüse oder für Kräutertees ist und bleibt in Belgien verboten. Vom FÖD Volksgesundheit finanzierte wissenschaftliche Forschung hat wesentlich zum Wissen über die Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden beigetragen und somit eine politikvorbereitende Rolle gespielt. 

Einige Pflanzen enthalten pflanzeneigene Toxine, die also von der Pflanze selbst produziert werden. Lebensmittel aus diesen Pflanzen können pflanzeneigene Toxine enthalten: Mohnsamen, Hanfsamen, Senfkörner, Maniok, Aprikosenkerne, Lupinenbohnen, Kartoffeln, ... 

Mohnsamen können eine geringe Menge der Opiumalkaloide Morphin und Codein enthalten, die bei Verzehr zu einem akuten Risiko führen können (EFSA 2011, 2018). Die Empfehlung 2014/662/EU über gute Praxis zur Vermeidung und Verringerung des Vorhandenseins von Opiumalkaloiden in Mohnsamen und Mohnerzeugnissen ist schon seit 2014 in Kraft. Europäische Normen für Morphin + Codein in Mohnsamen werden derzeit entwickelt. 

Hanfsamen enthalten weniger THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) als die Blätter und Blüten, aber akute Risiken beim Konsum sind möglich. In Belgien ist der Verkauf von Hanf als Lebensmittel beschränkt durch den Pflanzenerlass (NL|FR). Auf europäischer Ebene ist die Risiko- und Expositionsbewertung der EFSA (2015, 2020) die Grundlage für die Entwicklung europäischer harmonisierter Normen. 

Bei Raps gibt es seit Jahrzehnten Sorten mit einem geringen Gehalt der Fettsäure Erucasäure. Senfsamen enthalten in der Regel noch viel Erucasäure. Laut Risikobewertung der EFSA (2016) kann Erucasäure bei längerfristiger hoher Einnahme ein Risiko für die Herzgesundheit darstellen. Die Kontaminanten-Verordnung enthält Normen für Erucasäure in Pflanzenöl und seit 28.11.2019 auch für Senf (Soße). 

Einige Lebensmittel enthalten cyanogene Glykoside, aus denen die akut giftige Blausäure freigesetzt werden kann. 

  • Rohe Aprikosenkerne sind zu giftig für den Verzehr und können zum plötzlichen Tod führen. Die europäische Kontaminanten-Verordnung bietet eine harmonisierte Rechtsgrundlage für Maßnahmen. 

  • Einige Grenzwerte für Blausäure stehen in der Aromenverordnung, z. B. für Marzipan. 

  • Der sichere Umgang mit Maniok erfordert Produktkenntnisse: ein internationaler Leitfaden ist beim Codex Alimentarius erhältlich. 

  • Die EFSA unternahm im Jahr 2019 eine Risikobewertung und fand auch beim Verzehr von Leinsamen Risiken.

Auch Lupinenbohnen müssen korrekt gehandhabt werden, da sie akut giftige Chinolizidinalkaloide enthalten, die vor dem Verzehr entfernt oder zerstört werden müssen (Entbitterung). Im Jahr 2019 gab die EFSA ein Gutachten ab mit dem Wissen um die Giftstoffe. Lupinen werden im belgischen Pflanzenerlass (NL|FR) reguliert. 

Es ist wichtig, richtig mit Kartoffeln umzugehen. Bewahren Sie Kartoffeln im Dunkeln kühl auf und kaufen oder essen Sie keine Kartoffeln, die grün geworden sind (die Kartoffel reagiert auf Licht, indem sie grün wird). Es ist allgemein bekannt, dass die grünen Teile der Kartoffel sowie die Kartoffelsprossen giftig sind. Kartoffelschalen und -sprossen enthalten viel mehr Solanin und Chaconin (Glykoalkaloide) als das Innere der Kartoffel. Diese pflanzeneigenen Toxine sind akut toxisch und können Bauchschmerzen und Erbrechen verursachen. Derzeit gibt es keine europäischen oder belgischen Normen, aber es gibt Normen in einigen anderen EU-Ländern. Die EFSA hat eine Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation