Normen für Kontaminanten
Kontaminanten oder Verunreinigungen sind Stoffe, die unbeabsichtigt in unseren Lebensmitteln und Getränken vorhanden sind oder in diese gelangen. Je nach Toxizität des Stoffes und dem Grad der Exposition können sie unsere Gesundheit schädigen.
Höchstwerte sollen eine zu hohe Exposition der Verbraucher verhindern. Bei der Festsetzung der Höchstwerte wird berücksichtigt, was für die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie machbar ist, jedoch in einer Weise, die gute Praktiken fördert.
Lebensmittel mit für den Verbraucher schädlichen Schadstoffgehalten dürfen nicht verkauft werden, auch wenn die Gesetzgebung (noch) keine Höchstwerte für bestimmte Schadstoffe festlegt. Diese Grundprinzipien stehen in der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für Kontaminanten in Lebensmitteln (.PDF).
Europäische Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln
In Belgien gibt es kaum nationale Normen für Kontaminanten in Lebensmitteln. Die meisten Kontaminanten sind nämlich auf europäischer Ebene geregelt. Die europäischen Höchstwerte für Kontaminanten sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (konsolidierte Fassung) festgelegt. Rückstände von Tierarzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln, Kontaminanten im Wasser und die meisten Migrationsrückstände werden anderweitig geregelt.
In der Regel werden für die Grundbestandteile von Lebensmitteln Höchstgehalte an Kontaminanten festgelegt. Bei verarbeiteten und zusammengesetzten Erzeugnissen muss eine Umrechnung vorgenommen werden, bei der die Konzentrations- und Verdünnungseffekte sowie die relativen Mengen der verschiedenen Bestandteile berücksichtigt werden.
Babynahrung ist eine der Ausnahmen von dieser Regel. Für Babynahrung und bestimmte verarbeitete Lebensmittel sind Höchstgehalte für die zusammengesetzten Endprodukte festgelegt. Um diesen strengen Höchstwert einzuhalten, muss der Hersteller den Lieferanten seiner Grundprodukte unter Umständen strengere Anforderungen als die gesetzlichen Höchstwerte auferlegen.
Die Höchstgehalte gelten für den essbaren Teil, z. B. Schwarzwurzeln ohne Schale.
Nützliche websites
Europäische Kommission - Food Contaminants
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
EUR-Lex (EUR-Lex, mit der letzten konsolidierten Fassung der Europäischen Verordnung 1881/2006)